Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)So zahlen Sie keinen Cent mehr als nötig

Wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, ist ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 € zu bezahlen.


Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Mainzer Mobilität sind dabei an die gesetzlichen Vorgaben und Beförderungsbedingungen gebunden. Das bedeutet: Bei der Fahrausweisprüfung darf das Prüfpersonal nur feststellen, ob ein Fahrgast einen gültigen Fahrausweis besitzt. Ist dem nicht so, müssen die Personalien des Fahrgasts leider notiert werden und er erhält ein EBE. Die individuellen Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, dürfen wir aufgrund der Gleichbehandlung aller Fahrgäste nicht berücksichtigen. Erst im Nachhinein kann eine detaillierte Prüfung des Vorfalls stattfinden, falls Sie sich innerhalb einer Frist von sieben Tagen an uns wenden.


Die einzige Ausnahme: Sie sind im Besitz einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte (ab der Wochenkarte), die Sie nicht dabeihatten und die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war. In diesem Fall reduziert sich das EBE auf 7 €.


Damit es erst gar nicht zu dieser Situation kommt, geben wir Ihnen nachfolgend ein paar Tipps.

Tipps zur Vermeidung des EBE bei einer Fahrscheinprüfung

  • TIPP 1: Unverzüglich entwerten

    Wenn Sie eine Sammelkarte nutzen, müssen Sie diese beim Einstieg unverzüglich entwerten. Das bedeutet: Suchen Sie nicht erst im Fahrzeug nach Ihrer Karte. Vor allem dürfen Sie sich nicht erst hinsetzen. Am besten halten Sie die Sammelkarte schon vor dem Einsteigen bereit.


    Sollte Ihr Kind ebenfalls mit Sammelkarte unterwegs sein, so informieren Sie bitte auch Ihr Kind hierüber.

  • TIPP 2: Auf das Kaufdatum achten

    Wenn Sie eine Sammelkarte nutzen, dann achten Sie immer auf das aufgedruckte Kaufdatum, da die Karten nur noch sechs Monate nach Tarifwechsel gültig sind.
  • TIPP 3: Entwerter defekt. Was tun?

    Wenn einer der Entwerter zum Entwerten der Sammelkarten defekt sein sollte, setzen Sie sich bitte nicht einfach hin. Probieren Sie in diesem Fall stets auch den zweiten Entwerter aus. Falls Sie in einem unserer „kleinen“ Busse mit nur einem Entwerter unterwegs sind, gehen Sie bitte zum Fahrer: Dieser kann Ihre Karte dann mit einem Kugelschreiber entwerten.
  • TIPP 4: Automat defekt. Wie handeln?

    Wenn Sie einen Fahrschein an einem Automaten kaufen wollen und dieser defekt ist, bleibt es dennoch falsch, einfach einzusteigen und sich hinzusetzen. Bitte kaufen Sie stattdessen Ihren Fahrschein beim Fahrpersonal.
  • TIPP 5: Einsteigen beim Fahrer

    Wenn Sie keinen Fahrausweis haben, dann steigen Sie bitte immer – wie übrigens auch in den Beförderungsbedingungen beschrieben – vorne beim Fahrer ein. Auch wenn Sie eventuell bis zur nächsten Haltestelle warten müssen, da unser Fahrpersonal während der Fahrt nichts verkaufen darf: Machen Sie bitte dennoch Ihren Kaufwunsch deutlich, indem Sie zum Beispiel das Geld parat haben und neben dem Fahrer in Fahrtrichtung stehen bleiben.
  • TIPP 6: Fahrscheinkauf mit Kinderwagen/Fahrrad

    Sollten Sie mit Kinderwagen oder Fahrrad an einer hinteren Tür einsteigen und der Fahrer muss aus Zeitgründen bereits losfahren, kaufen Sie bitte spätestens an der nächsten Haltestelle einen Fahrausweis. Ein längerer Zeitraum kann leider nicht geduldet werden.
  • TIPP 7: Bargeldlose Zahlung & Bezahlkarte

    Beachten Sie, dass in unseren Fahrzeugen nur bargeldlose Zahlung möglich ist. → Zur Übersicht der akzeptierten Zahlmethoden

     

    Personen ohne Konto sowie Kinder besorgen sich vorab bitte unsere Prepaid-Bezahlkarte.

  • TIPP 8: Bei Kurzstrecke mitzählen

    Achten Sie darauf, dass Sie mit einer Kurzstrecke auch wirklich spätestens an der dritten Station aussteigen.
  • TIPP 9: Keine Rund- und Rückfahrten

    RMV-Einzelfahrausweise gelten nur für eine Fahrt in eine Richtung. Umsteigen ist solange erlaubt, bis das Ziel erreicht ist – allerdings muss immer das nächste Anschlussfahrzeug genutzt werden. Falsch ist – wie von manchen Kunden angenommen – dass ein Einzelfahrausweis zu einer 60 oder 90 Minuten dauernden Rundfahrt berechtigt.
  • TIPP 10: Bei Unsicherheit vorher fragen

    Informieren Sie sich bei Unsicherheiten immer beim Fahrpersonal, denn leider gilt folgender Passus: „Grundlage für die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts ist § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr (VO-ABB). Die VO-ABB setzt hinsichtlich der Frage, ob ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist, kein Verschulden voraus. Sie trifft keine Unterscheidung dahingehend, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen einer Kontrolle ohne Fahrschein angetroffen wird. Dies hat lediglich Bedeutung für ein etwaiges Strafverfahren.“
  • TIPP 11: Ticket nicht einlaminieren 

    Laminieren Sie Ihren Fahrausweis auf keinen Fall ein. Dies ist laut Tarifbestimmungen verboten und der Fahrausweis wird dadurch ungültig.

Wenn Sie doch einmal zum EBE aufgeschrieben wurden

Sie sind bei einer Kontrolle ohne Fahrkarte angetroffen worden? Dann haben Sie insgesamt sieben Tage Zeit, um:

 

  • die persönliche Fahrkarte, die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war, in unserem Verkehrs Center Mainz vorzuweisen und das dann ermäßigte EBE in Höhe von 7 € zu zahlen.
  • das EBE in Höhe von 60 € zu zahlen, wenn Sie keinen persönlichen Fahrschein haben.
  • schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht aufgeschrieben wurden. Den Widerspruch senden Sie bitte unter Angabe der EBE-Nummer per E-Mail an verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de oder per Brief an die RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz, Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz. Der Vorfall wird daraufhin detailliert geprüft und Sie erhalten Antwort. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherschlichtung.

Verbraucherschlichtung

Als Mitglied des Trägervereins der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), einer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle, ist die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH bereit, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

 

Die Anschrift der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle lautet:

 

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

 

Webseite: www.soep-online.de

 

Hinsichtlich anderer, nicht im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag stehender Streitigkeiten, wird die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.