Maskenpflicht im ÖPNV und an den Haltestellen und Bahnsteigen
Bei der Maske kann es sich um eine einfach Mund-Nasen-Bedeckung handeln, also beispielsweise auch einen Schal oder ein Tuch. Das Tragen einer Maske im ÖPNV und an den Haltestellen und Bahnsteigen ist ein Beitrag dazu, die Verbreitung des Coronavirus weiter zu drosseln. Das Motto lautet “Ich schütze Dich, Du schützt mich"! Trotzdem bitten wir die Fahrgäste darum, sich möglichst gleichmäßig in den Fahrzeugen zu verteilen und wann immer es möglich ist, den empfohlenen Abstand von 1,5 m einzuhalten.