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Kategorien: Mobilität Alle Linien
04.05.2020

Maskenpflicht im ÖPNV und an den Haltestellen und Bahnsteigen

Da es im ÖPNV nicht immer möglich ist den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, gilt aufgrund der Corona-Pandemie auf allen Linien sowie an Haltestellen und Bahnsteigen der Mainzer Mobilität eine Maskenpflicht.

Bei der Maske kann es sich um eine einfach Mund-Nasen-Bedeckung handeln, also beispielsweise auch einen Schal oder ein Tuch. Das Tragen einer Maske im ÖPNV und an den Haltestellen und Bahnsteigen ist ein Beitrag dazu, die Verbreitung des Coronavirus weiter zu drosseln. Das Motto lautet “Ich schütze Dich, Du schützt mich"! Trotzdem bitten wir die Fahrgäste darum, sich möglichst gleichmäßig in den Fahrzeugen zu verteilen und wann immer es möglich ist, den empfohlenen Abstand von 1,5 m einzuhalten.