Erklärung zur Barrierefreiheit
-
Website der Mainzer MobilitätDie Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.mainzer-mobilitaet.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Der Internetauftritt ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 19. Mai 2025 überprüft. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH durchgeführten Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.mainzer-mobilitaet.de auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeit: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Telefonnummer. 06131 16-5342
Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle -
App "Mainzer Mobilität"
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre App „Mainzer Mobilität“ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App der Mainzer Mobilität (Mainzer Mobilität: Bus und Bahn), sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die App ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreicht.
- Die Karten sind nicht barrierefrei, können aber ausgeschaltet werden im barrierefreien Modus.
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten in unserer App auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeit. Diese ist in der App zu finden unter „Hilfe & Feedback“ und „Brauchen Sie Hilfe oder möchten Sie Feedback zur App geben?“. Alternativ können Sie sich direkt per Mail an appsupport@mainzer-mobilitaet.de melden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 08. Juli 2025 überprüft. Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH durchgeführten Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote in unserer App machen möchten, schreiben Sie uns unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Telefonnummer. 06131 16-5342
Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle
Barrierefreiheit Erklärungin einfacher Sprache
-
Website der Mainzer MobilitätDie Mainzer Verkehrsgesellschaft will ihre Webseite barrierefrei machen. Die Webseite ist www.mainzer-mobilitaet.de. Links zu anderen Seiten sind nicht barrierefrei.
Stand der Barrierefreiheit
Die Webseite soll bald ganz barrierefrei sein. Sie erfüllt fast alle Regeln zur Barrierefreiheit. Einige Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Logos und Bilder haben manchmal zu wenig Kontrast.
Erstellung der Erklärung
Die Erklärung wurde am 15. Mai 2025 erstellt. Sie wurde am 19. Mai 2025 überprüft. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft hat die Barrierefreiheit selbst bewertet.
Barriere melden
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit finden, melden Sie sich bei uns. Nutzen Sie den Kontakt: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Sie können Vorschläge für mehr Barrierefreiheit machen. Schreiben Sie an die Online-Redaktion. Wenn keine Lösung gefunden wird, kontaktieren Sie die Durchsetzungsstelle. Nach sechs Wochen können Sie sich an das Ministerium für Soziales wenden. Der Landesbeauftragte prüft die Barrierefreiheit.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Telefonnummer. 06131 16-5342
Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle -
App "Mainzer Mobilität"
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft will ihre App "Mainzer Mobilität" barrierefrei machen. Links zu anderen Seiten sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
Logos und Bilder haben manchmal zu wenig Kontrast.
Die Karten sind nicht für alle zugänglich. Man kann sie im barrierefreien Modus ausschalten.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit finden, melden Sie sich bei uns. Sie finden dies in der App unter „Hilfe & Feedback“ oder schreiben Sie eine E-Mail an appsupport@mainzer-mobilitaet.de.
Die Erklärung wurde am 1. Juli 2025 erstellt. Sie wurde am 8. Juli 2025 überprüft. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft hat die Barrierefreiheit selbst bewertet.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Sie können Vorschläge für mehr Barrierefreiheit machen. Schreiben Sie an die Online-Redaktion. Wenn keine Lösung gefunden wird, kontaktieren Sie die Durchsetzungsstelle. Nach sechs Wochen können Sie sich an das Ministerium für Soziales wenden. Der Landesbeauftragte prüft die Barrierefreiheit.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Telefonnummer. 06131 16-5342
Homepage: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle