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29.06.2020

Erweiterte Gültigkeit von Fahrkarten in den Sommerferien 2020

In den Sommerferien – von Samstag, 4. Juli, bis einschließlich Sonntag, 16. August 2020 – bieten der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) erweiterte Gültigkeiten von einzelnen Fahrkarten an. Dies gilt bspw. auch für Fahrkarten, die innerhalb des RMV-Tarifgebiets 6500 (Mainz/Wiesbaden) gültig sind.

RMV-Jahreskarten und -JobTickets

An Wochenenden im oben genannten Zeitraum können Sie mit der Fahrkarte – unabhängig der Strecke Ihrer Fahrkarte – im gesamten RMV-Verbundgebiet fahren. Dies gilt auch für die Mitnahmeregelung.

 

Zu den Jahreskarten und JobTickets zählen:

  • Abonnement
  • 9-Uhr-Abonnement
  • Jahreskarte
  • 9-Uhr-Jahreskarte
  • Zuschlagkarte Jahr
  • Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr
  • RMV-JobTicket

FirmenCards sowie Fahrkarten von und in die Übergangstarife – bspw. auf der Strecke Ingelheim – Frankfurt – sind von dieser Regelung ausgenommen.

RMV-Tageskarten

Tageskarten, die für einen der unten genannten Daten erworben sind, gelten an diesem Tag im Gebiet der gekauften Preisstufe für insgesamt zwei Erwachsene und fünf Kinder.

 

Dies gilt für folgende Tage:

  • Mittwoch, 8. Juli 2020
  • Mittwoch, 15. Juli 2020
  • Mittwoch, 22. Juli 2020
  • Mittwoch, 29. Juli 2020
  • Mittwoch, 5. August 2020
  • Mittwoch, 12. August 2020

Tageskarten für Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen.

CleverCard

Nutzer/innen der CleverCard können – wie in allen hessischen Ferien, inkl. der angrenzenden Wochenenden – ohne Aufpreis – im gesamten RMV-Verbundgebiet fahren.

RNN-Jahreskarten

Von Montag, 6. Juli, bis einschließlich Freitag, 14. August 2020, können Sie mit der Fahrkarte – unabhängig der Strecke Ihrer Fahrkarte – im gesamten RNN-Verbundgebiet fahren (inkl. der Übergangsbereiche Mainz/Wiesbaden und Alzey/Worms). Dies gilt auch für die Mitnahmeregelung.

 

Zu den Jahreskarten zählen:

  • RNN-Jahreskarte Jedermann
  • RNN-Jahreskarte Ausbildung/Schülerjahreskarte
  • RNN-Jarheskarte "9UhrAbo extra"

Gleiches gilt für den Zuschlag für die 1. Klasse als Jahreskarte.