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Kategorien: Mobilität Alle Linien
23.04.2021

Bundesnotbremse: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV Ab Samstag, 24. April nur noch FFP2-Masken (oder vergleichbar) zulässig.

Aufgrund des Inzidenzwertes greift in Mainz ab Samstag, 24. April die Bundesnotbremse, die die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV vorschreibt. 

Somit sind auch in unseren Bussen, Bahnen, im MainzRIDER sowie an den Haltestellen nur noch Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95 zulässig. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske und ist deswegen nicht mehr zulässig. Sobald der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, tritt diese Regelung außer Kraft. 

 

Wir bitten alle Fahrgäste, die flexibel sind, die Spitzenzeiten zwischen 7 bis 8.30 Uhr und 15.30 bis 18 Uhr zu meiden.

 

Die Regelung zur FFP2-Maskenpflicht gilt aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes nicht für unser Fahr-und Prüfpersonal.

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