3G im Nahverkehr Regelung voraussichtlich ab Mittwoch
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Darin ist eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet (negativ)) für den Nahverkehr vorgesehen. Das heißt, nur noch Personen, die einen der drei Nachweise vorzeigen können, dürfen unsere Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, MainzRIDER).
Die dazugehörige Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erwarten wir für Dienstag (23.11.). Erst dann wissen wir, wie die genauen Regelungen lauten und ab wann sie gelten – aktuell ist mit Mittwoch (24.11.) zu rechnen.
Sobald wir genauere Informationen haben, werden wir hier und auf allen unseren Kanälen informieren.