3G-Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler Während der Weihnachtsferien
Durch eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler jeden Alters sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler während der Schulferien in unseren Fahrzeugen (Bus, Straßenbahn, MainzRIDER) – wie alle anderen Fahrgäste auch – einen aktuellen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, negativ getestet) mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Die Befreiung von der 3G-Pflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nur außerhalb der Ferien, weil in dieser Zeit angenommen werden kann, dass regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden.
In Rheinland-Pfalz beginnt die Schule wieder am 03.01.22. In Hessen sowie für alle Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen gilt die Regelung bis zum Ende der dortigen Ferien am 10.01.22.