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Kategorien: Mobilität Bus & Bahn
20.12.2021

3G-Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler Während der Weihnachtsferien

Während den Weihnachtsferien sind Schülerinnen und Schüler jeden Alters nicht von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen. 

Durch eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler jeden Alters sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler während der Schulferien in unseren Fahrzeugen (Bus, Straßenbahn, MainzRIDER) – wie alle anderen Fahrgäste auch – einen aktuellen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, negativ getestet) mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Die Befreiung von der 3G-Pflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nur außerhalb der Ferien, weil in dieser Zeit angenommen werden kann, dass regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden.

In Rheinland-Pfalz beginnt die Schule wieder am 03.01.22. In Hessen sowie für alle Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen gilt die Regelung bis zum Ende der dortigen Ferien am 10.01.22.