Fahrpläne rund um die Osterfeiertage Tageskarten gelten für mehrere Tage
Fahrplan
Gründonnerstag, 14. April 2022
- Ab ca. 19 Uhr gilt der Fahrplan wie an Freitagen, also mit durchgängigem Nachtverkehr in der Nacht auf Karfreitag, 15. April 2022.
Karfreitag, 15. April 2022
- Es gilt grundsätzlich der Fahrplan wie an Sonn- und Feiertagen, jedoch mit durchgängigem Nachtverkehr auf den Linien 6 (nur Strecke Mainz / Hauptbahnhof – Wiesbaden), 50, 66 (nur Strecke Zornheim – Hechtsheim / Mühldreieck mit Straßenbahnanschluss), 90, 91 (nur Strecke Ginsheim – Finthen), 92 und 93 im Stundentakt bis in den folgenden Morgen.
Samstag, 16. April 2022
- Es gilt der normale Samstag-Fahrplan.
Ostersonntag, 17. April 2022
- Wie an Karfreitag gilt grundsätzlich der Fahrplan wie an Sonn- und Feiertagen, jedoch mit durchgängigem Nachtverkehr auf den Linien 6 (nur Strecke Mainz / Hauptbahnhof – Wiesbaden), 50, 66 (nur Strecke Zornheim – Hechtsheim / Mühldreieck mit Straßenbahnanschluss), 90, 91 (nur Strecke Ginsheim – Finthen), 92 und 93 im Stundentakt bis in den folgenden Morgen.
Ostermontag, 18. April 2022
- Es gilt der Fahrplan wie an Sonn- und Feiertagen.
Erweiterte Gültigkeit von (Gruppen-)Tageskarten
Rund um die Osterfeiertage bietet der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) eine erweiterte Gültigkeit von Tages- und Gruppentageskarten an. Dies betrifft auch Fahrscheine von, nach und innerhalb der RMV-Preisstufe 13 (Mainz / Wiesbaden).
RMV-Tageskarten und -Gruppentageskarten, die am
- Karfreitag, 15. April 2022
- Samstag, 16. April 2022
- Ostersonntag, 17. April 2022
gekauft wurden, gelten innerhalb der gekauften Strecke bis einschließlich Ostermontag, Betriebsschluss (Dienstag, 19. April 2022, 5 Uhr).
Fahrkarten des Übergangstarifs (bspw. Ingelheim – Frankfurt) sind hiervon ausgenommen.
Bitte beachten Sie: In den HandyTicket-Apps, u.a. unserer App "Mainzer Mobilität", werden die im o.g. Zeitraum gekauften Tages- und Gruppentageskarten nach einem Tag bei zwar unter "Abgelaufen" angezeigt. Die Tickets behalten aber – genau wie die Papier-Fahrscheine – bis einschließlich Ostermontag, Betriebsschluss (Dienstag, 19. April 2022, 5 Uhr) ihre Gültigkeit.