AGB der MobilitätsschuleStand: 28.06.2024

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, im Folgenden „MVG“, Mozartstraße 8, 55118 Mainz, Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof und Florian Wiesemann, Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 735, betreibt das Busschulangebot „Mobilitätsschule“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“, gelten für die Buchung des Busschulangebots „Mobilitätsschule“.

1.2 Die MVG bietet für Mainzer Grund- und weiterführende Schulen, im Folgenden „Teilnehmende“, die Möglichkeit, kostenfreie Lehrveranstaltungen an ihrer Mobilitätsschule zu buchen, um den teilnehmenden Schülern durch Erklärungen und Praxisübungen den richtigen Umgang rund um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs näher zu bringen.

2. Buchung und Bestätigung

2.1 Die angebotenen Veranstaltungstermine sind ersichtlich auf dieser Website. Interessierte Klassen können unter der genannten Website einen unverbindlichen Termin durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars anfragen.

2.2 Bei Buchung des Termins sind diese AGB zu akzeptieren.

2.3 Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der MVG zustande.

3. Veranstaltungsablauf

3.1 Die MVG holt die Teilnehmende zum vereinbarten Termin mit einem Bus an dem vereinbarten Ort ab.

3.2 Die praktischen Übungen finden auf dem Privatgelände der MEWA-Arena, Eugen-Salomon-Straße 1, 55128 Mainz statt. Der weitere Veranstaltungsablauf ist einzusehen auf auf dieser Website.

3.3 Die Absage oder Verlegung von Veranstaltungen durch Teilnehmende sind spätestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich anzumelden.

3.4 Die MVG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen sowie bei einem unvorhergesehenen Fahrzeug- und Personalmangel vor. In einem solchen Fall wird die MVG Teilnehmende unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.

4. Haftung der Teilnehmenden

4.1 Teilnehmende haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten für sämtliche Schäden, die der MVG durch das Verschulden der teilnehmenden Schüler sowie der Begleitpersonen entstehen.

4.2. Teilnehmende versichern mit ihrem Einverständnis der AGB, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für die Veranstaltung in Form einer Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung besteht. Die MVG behält sich vor, eine Kopie der Versicherung zu verlangen und die Buchung abzulehnen, wenn keine ausreichende Versicherung nachgewiesen wird.

5. Haftung der MVG

5.1 Die MVG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, sie verstößt gegen wesentliche Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen und vertrauen darf.

5.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausschließlich auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise vorhersehbar sind.

5.3 Die Bestimmung in dem vorstehenden Absätzen 5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MVG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4 Die Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen berühren nicht die gesetzliche Haftung wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen, die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.

6. Datenschutzbestimmungen

6.1 Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Maßgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

6.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.

6.3 Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche auf dieser Seite abgerufen werden können.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz.

7.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.