AGB Online Deutschland-Jobticket Abonnements Mainzer Verkehrsgesellschaft mbHStand 21.6.2023

1. Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

 

1.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz, im folgenden MVG genannt, vertreibt in einem Online-Shop auf der Internetseite www.ride-ticketing.de das Deutschland-Jobticket-Abonnement. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über den Online-Shop unter www.ride-ticketing.de abgeschlossenen Deutschland-Jobticket-Abonnements zwischen der MVG und den Nutzern.

1.2. Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Deutschland-Jobticket-Abonnement wird mit einem Rabatt von 5 % reduziert, wenn der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 % auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter gewährt.

1.3. Zur Abwicklung der Bestellung der Abonnements über den Online-Shop bedient sich die MVG einem IT und einem Finanzdienstleister. Bei dem IT-Dienstleister handelt es sich um die Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich. Die MVG bedient sich zur Abwicklung der Zahlungen der e-Payment-Services des Finanzdienstleisters LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend „LogPay“ genannt. Näheres hierzu ist unter Punkt 8. geregelt.

1.4. Für die Beförderungsleistungen, die durch das Deutschland-Jobticket in Anspruch genommen werden können, gelten diese AGB nicht. Für das Deutschland-Jobticket gelten die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets und die jeweiligen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verbundorganisationen und Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (https://www.mainzer-mobilitaet.de/service/befoerderungsbedingungen). Vertragspartner des Beförderungsvertrages ist das jeweilige Verkehrsunternehmen, welches die Beförderungsleistung erbringt.

 

2. Vertragspartner

 

Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen Deutschland-Jobticket-Abonnements ist die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz.

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof

Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351.

 

3. Rechtswahl, Vertragssprache

 

3.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2. Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

 

4. Registrierung / Account erstellen / Nutzungsvertrag

 

4.1. Um das Deutschland Jobticket im Abonnement beziehen zu können, ist zunächst die Registrierung unter https://ride-ticketing.de/ erforderlich. Als Nutzer kann sich nur registrieren, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe von wahrheitsgemäßen Personendaten. Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Integrität der gemachten Angaben verantwortlich. Die MVG ist nicht zur Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet.

4.2. Bei der Registrierung muss der vollständige Name des Nutzers, die Adresse des Nutzers, das Geburtsdatum des Nutzers, der Arbeitgeber des Nutzers, die Personalnummer des Nutzers sowie eine E-Mail-Adresse des Nutzers angegeben werden.

4.3. Zur Verifizierung der E-Mail Adresse wird dem Nutzer ein Link an die Angegebene E-Mail Adresse geschickt, den er anklicken muss.

4.4. Bei der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort vergeben.

4.5. Nach erfolgreicher Registrierung kommt zwischen der MVG und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag für den Onlineshop zustande.

4.6. Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären sowie bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.

4.7. Der Nutzer ist nicht berechtigt, einem Dritten den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren. Sobald der Nutzer Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Benutzerkontos erhalten hat, hat er unverzüglich die MVG darüber zu unterrichten.

4.8. In dem Benutzerkonto kann der Nutzer seine Angaben verwalten und jederzeit ändern. Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht bei Änderung der Zahlart oder der Adresse nicht nach, ist die LogPay berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

5. Verlust und Missbrauch der Zugangsdaten

 

Stellt der Nutzer einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de zu melden.

 

6. Beendigung Nutzungsvertrag / Löschung Nutzungsaccount

 

6.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag in seinem Account in den Einstellungen unter dem Person-Icon „Account löschen“ löschen. Eine förmliche Kündigungserklärung des Nutzungsvertrages muss durch den Nutzer nicht erfolgen.

6.3. Ein Account kann nur gelöscht werden, sofern sich in dem Account kein aktives Deutschland-Jobticket-Abonnement mehr befindet. Zuvor muss das Deutschland-Jobticket-Abonnement vom Nutzer gekündigt worden sein. Näheres zur Kündigung des Deutschland-Jobticket-Abonnement ist unter Punkt 9. geregelt.

 

7. Abschluss Deutschland Jobticktes Abonnement

 

7.1. Nach erfolgreicher Registrierung muss sich der Nutzer unter seinem Account einloggen. In seinem Account gelangt er zum Bestellprozess des Deutschland-Jobticktes im Abonnement. Anschließend muss der Nutzer die Auswahl eines Zahlungsmittels (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte [VISA, MasterCard, AmericanExpress] und ggf. PayPal) hinterlegen.

7.2. Mit einem Klick auf den Button „Abo zahlungspflichtig bestellen“ und anschließender Eingabe seiner richtigen und vollständigen Zahlungsdaten gibt der Nutzer eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (Angebot auf Abschluss eines Vertrages) für das gewünschte Abonnement auf. Nach Verifizierung der E-Mail Adresse (Klick auf den Link in der Verifizierungsmail) muss der Nutzer die Auswahl eines Zahlungsmittels (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte [VISA, MasterCard, AmericanExpress] und ggf. PayPal) hinterlegen. Im Rahmen der Hinterlegung findet eine entsprechende Bonitätsprüfung des des Nutzers statt. Der Nutzer erhält anschließend eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E-Mail. Diese bloße Bestätigung des Eingangs stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH dar.

7.3. Nach Absenden des Antrages auf Abschluss eines Deutschland Jobticket-Abonnements kann der Nutzer den Antrag auf der Startseite einsehen, verwalten oder zurückziehen. Ein Antrag kann nur bis zu seiner Prüfung zurückgenommen werden. Die Überprüfung eines Antrages kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.

7.4. Sollte der Antrag fehlerhaft sein, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail. Ferner wird dem Nutzer auf der Startseite, nachdem Login unter seinem Nutzeraccount, angezeigt, dass der eingereichte Antrag fehlerhaft gewesen ist. Der Nutzer kann den fehlerhaften Antrag unter „Antrag verwalten“ ändern und den Antrag anschließend erneut einreichen oder den Antrag zurückziehen.

7.5. Der Vertrag auf Abschluss des Deutschland-Jobticket-Abonnements kommt durch eine E-Mail der MVG in der der Abschluss des Abonnements bestätigt wird, oder konkludent durch Bereitstellung des bestellten Tickets im Nutzeraccount, zustande.

7.6. Das Entgelt für den ersten Monat des Abonnements ist sofort fällig. Für die Folgemonate ist das Entgelt immer am 1. des jeweiligen Monats fällig.

7.7. Das Deutschland-Jobticket-Abonnement kann nur zum 1. eines jeden Monats abgeschlossen werden. Das Deutschland-Jobticket-Abonnement kann auch rückwirkend zum 1. des laufenden Monats abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Nutzer zur Zahlung des vollen Monatsbetrages – unabhängig davon wie viele Tage das Deutschland-Jobticket-Abonnement im laufenden Monat noch genutzt werden kann – verpflichtet.

7.8. Nach erfolgreichem Zustandekommen des Abonnementsvertrages über das Deutschland-Jobticket kann der Nutzer dieses unter seinem Account abrufen und in eine Wallet laden.

 

8. Zahlungen

 

8.1. Der Einzug der Entgeltforderung für das Deutschland-Jobticket-Abonnement erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

8.2. Für die Inanspruchnahme der von der Finanzdienstleisterin LogPay angebotenen Zahlungsart gelten ihre Datenschutzbestimmungen, welche unter den folgenden Links aufgerufen werden können: https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf.

8.3. Damit die Zahlung über e-Payment-Service erfolgen kann, ist der Nutzer verpflichtet, die unter 4.2. und 4.3. genannten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

8.4. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Nutzer kann folgende Zahlarten wählen:

•           Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

•           Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

•           Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten Zahlart der genannten Zahlarten besteht nicht.

Ferner muss der Nutzer bei der Auswahl des Zahlungsmittels SEPA-Lastschriftverfahren die Kontoverbindung mit IBAN und bei Auswahl des Zahlungsmittels Kreditkartenzahlung die Kreditkartendaten angeben.

8.5 Zahlungseinzug bei SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Fälligkeit der Forderung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Onlineshop nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

8.6. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

8.6.1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbene Fahrkarte erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

8.6.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

8.6.3. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

8.6.4. Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Log-Pay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

8.7. Zahlung per Kreditkarte:

8.7.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA, MasterCard und AmericanExpress möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

•           Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

•           Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AmericanExpress)

•           Nummer der Kreditkarte

•           Ablaufdatum der Kreditkarte

•           CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

8.7.2. Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

8.7.3. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

8.7.4. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

8.7.5. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

8.8. Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter PayPal-Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter PayPal-Nutzer schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Der Vertrag über den Kauf einer Fahrkarte mit einem nicht-registrierten oder registrierten Nutzer kann nur dann zustande kommen, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

 

9. Beendigung Deutschland Jobticket Abonnement

 

Endet das Arbeitsverhältnis des Nutzers bei seinem Arbeitgeber, ist der Nutzer verpflichtet, das Deutschland-Jobticket zu kündigen. Sollte der Nutzer das Abonnement nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt haben, wird dem Nutzer der reguläre Monatskartenpreis des Deutschland-Jobticktes bis zur Beendigung des Abonnements nachberechnet.

 

10. Speicherung der Vertragsdaten

 

Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von der MVG gespeichert. Über den Onlineshop hat der Nutzer einen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die AGB können zudem jederzeit im Onlineshop aufgerufen werden.  Vor Vertragsschluss hat der Nutzer die Möglichkeit die AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

 

11. Datenschutzbestimmungen

 

Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Maßgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. zu Abrechnungszwecken) notwendig ist. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App „Mainzer Mobilität“ und unter www.mainzer-mobilitaet.de abgerufen werden können.

 

12. Änderungsvorbehalt AGB

 

12.1. Die MVG ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung erforderlich ist. Der Besteller wird unverzüglich über die Änderung informiert werden.

12.2. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil. Der Besteller wird bei der Bekanntgabe der geänderten AGB darauf hingewiesen, dass er der Änderung widersprechen kann. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung der AGB gegenüber der MVG zugehen.

12.3. Sollte der Besteller Widerspruch gegen die Änderung der AGB erheben, werden diese nicht Vertragsbestandteil.