AGBS RMV- und RNN-KombiTicket-OnlineStand 15.8.2023

1. Allgemeines, Geltungsbereich der AGB
1.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz, im folgenden MVG genannt, vertreibt in einem Online-Shop auf der Internetseite www.mm-kombi.ride-ticketing.de das KombiTicket der teilnehmenden Veranstalter.

Das KombiTicket fungiert als temporär gültiger Fahrausweis für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vor und nach einer Veranstaltung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über den Online-Shop unter www.mm-kombi.ride-ticketing.de abgeschlossenen Verträge über die Erstellung eines KombiTickets zwischen der MVG und den Nutzern.

1.2. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung gelten folgende Tarifbedingungen, Beförderungsbedingungen und besondere Bedingungen für den jeweiligen Verkehrsraum:

1.3. Zur Abwicklung der Bestellung über den Online-Shop bedient sich die MVG einem IT- Dienstleister. Bei dem IT-Dienstleister handelt es sich um die Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich.

 

2. Vertragspartner

Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen KombiTicket-Verträge ist die

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz.

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof 

Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351.

 

3. Rechtswahl, Vertragssprache

3.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2. Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

4. Verifizierung, Abschluss KombiTicket Vertrag

4.1. Um das KombiTicket erstellen zu können, ist zunächst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte folgender Veranstalter notwendig:

  • 1. FSV Mainz 05

4.2. Das KombiTicket ist kostenlos. Auf der erworbenen Eintrittskarte (bei Erwerb der Eintrittskarte durch Print@home oder mobile Ticket) ist ein Barcode mit einer Nummer aufgedruckt, der zur Erstellung eines KombiTickets benötigt wird. Zur Erstellung des KombiTickets muss der Barcode in einem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. Außerdem muss der vollständige Name des Nutzers, das Geburtsdatum des Nutzers, das Geschlecht sowie eine E-Mail-Adresse des Nutzers angegeben werden. Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären sowie bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Das erstellte KombiTicket kann der Nutzer in eine Wallet übertragen oder in der Webanwendung vorzeigen. Der Wechsel des Namens des Nutzers ist bis 00:00 Uhr am Vortag der Veranstaltung möglich. Das KombiTicket ist als Fahrausweis nur in Verbindung mit einem gültigen Reise- oder Personalausweis der Person, auf die das KombiTicket ausgestellt wurde, gültig.

 

5. Gültigkeit des KombiTickets

5.1. RMV: Die Veranstaltungstickets gelten im gesamten RMV-Tarifgebiet inkl. des RMV-Tarifgebietes 6500 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) auf allen nicht zuschlagspflichtigen Linien (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE) in der 2. Wagenklasse am Tag der Veranstaltung zur Hin- und Rückfahrt. Sie werden jeweils fünf Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis um spätestens 5.00 Uhr des folgenden Tages als Fahrausweis anerkannt. Der Übergang in die 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist gegen Zahlung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Zuschlags für Regelfahrscheine möglich.

5.2. Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund: Die Veranstaltungstickets gelten im gesamten RNN-Tarifgebiet inkl. der Großwabe 300 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) auf allen nicht zuschlagspflichtigen Linien (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE) in der 2. Wagenklasse am Tag der Veranstaltung zur Hin- und Rückfahrt zum und vom Veranstaltungsort. Sie werden jeweils fünf Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis spätestens um 4.00 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages als Fahrausweis anerkannt. Der Übergang in die 1. Klasse der DB ist gegen Zahlung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Zuschlags für Regelfahrscheine möglich.
5.3 Die Verkehrsleistungen werden von den im Rhein-Main-Verkehrsverbund und dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen gemäß Verbundfahrplan (ohne IC, EC, ICE) erbracht.​

 

7. Speicherung der Vertragsdaten

Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von der MVG gespeichert. Die AGB können zudem jederzeit im Onlineshop aufgerufen werden.  Vor Vertragsschluss hat der Nutzer die Möglichkeit die AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

 

8. Datenschutzbestimmungen

Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden nach den gesetzlichen Maßgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. zu Abrechnungszwecken) notwendig ist. Weiteres hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, welche in der App „Mainzer Mobilität“ und unter www.mainzer-mobilitaet.de abgerufen werden können.