Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug eines Deutschland-Ticket Job (im Folgenden „D-Ticket Job“)durch die bezugsberechtigten Mitarbeiter eines D-Ticket Job Vertragspartners der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bezug eines Deutschland-Ticket Job (im Folgenden „D-Ticket Job“) im Abonnement durch die berechtigten Mitarbeiter eines Unternehmens (im Folgenden „VP“ [Vertragspartner] genannt), das mit der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH Mozartstraße 8, 55118 Mainz (im Folgenden „MVG“ genannt) einen „D-Ticket Job“ Vertrag abgeschlossen hat.
1.2. Die Berechtigung der Mitarbeitenden zum Bezug eines „D-Ticket Job“ im Abonnement ergibt sich aus dem „D-Ticket Job“ Vertrag und setzt dessen Bestand voraus. Die zulässige Nutzung des „D-Ticket Job“ setzt zudem ein bestehendes oder ruhendes Arbeitsverhältnis des Nutzenden zum VP voraus. Die Mitarbeiter (im Folgenden „Nutzende“ genannt) können ihr „D-Ticket Job“ über das unter www.rmv-ticketportal.de erreichbare „DTJ-Vertriebssystem“ beziehen und verwalten.
1.3. Das „D-Ticket Job“ berechtigt den Nutzenden zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen der am Angebot des Deutschland-Tickets teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen (im Folgenden „VU“) zu den jeweils vor Ort geltenden Beförderungsbedingungen und gilt als Fahrkarte.
1.4. Für die Beförderungsleistungen der genutzten Verkehrsunternehmen gelten die vorliegenden AGB nicht, näheres hierzu wird unter Buchstabe A) Ziff. 2 Abs. 3 dieser AGB geregelt.
1.5. Der Bezug des „D-Ticket Job“ ist nur in Form eines (Monats-)Abonnements möglich. Die Bestätigung zum Abschluss des Abonnements für die bezugsberechtigten Mitarbeitenden erfolgt durch den vom VP zur Bestätigung bevollmächtigten Mitarbeiter über das DTJ-Vertriebssystem. dessen Kündigungsmöglichkeit sich an den Regelungen des Deutschlandtickets orientiert, soweit in diesen AGB keine hiervon abweichenden Regelungen enthalten sind.
1.6. Mit Abschluss des Abonnements und Ausstellung des auf den Nutzenden ausgestellten „D-Ticket Job“ erwirbt dessen Arbeitgeber als (Sammel-) Besteller dieses im Abonnement ausgegebene „D-Ticket Job“ für seine Mitarbeitenden als Nutzende des Tickets von der MVG. Insoweit schließt der zum Abschuss und zum Bezug berechtigte Mitarbeiter das auf ihn als Nutzer personalisierte D-Ticket Job im Namen und auf Rechnung des VP.
1.7. Mit dem Bezug des „D-Ticket Job“ erwirbt der Nutzende einen Anspruch über die Erbringung einer Beförderungsleistung auf Basis des Deutschland¬tickets (im Folgenden "Beförderungsvertrag“) gegenüber dem oder den VU, dessen oder deren Verkehrsmittel er nutzt. Vertrags¬partner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförde¬rungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reise¬ketten kann es sein, dass der Nutzende auf einer Fahrt mehrere Beförderungs¬verträge mit den jeweiligen VU schließt. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförde¬rungs¬ver¬träge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Gemeinsamen Beförde¬rungs¬bedin¬gungen und Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU. Die MVG ist nicht Schuldner der Beförde¬rungsleistung.
1.8. Ergänzend gelten die jeweilige Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verbundorganisationen und VU und die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
2. Grundlagen zur Beantragung und zum Bezug des „D-Ticket Job“ als Abonnement
2.1. Der Nutzende reicht für seinen Bezugswunsch des „D-Ticket Job“ als Abonnement über das DTJ-Vertriebssystem einen Antrag bei seinem Arbeitgeber, also dem VP, ein. Der Antrag beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalnummer des Nutzenden und das Stardatum des „D-Ticket Job“.
2.2. Die MVG bestätigt den Eingang des Antrags zum Bezug des D-Tickets an den VP als auch die Freigabe des Antrags durch den VP jeweils per E-Mail an den Nutzenden. Mit Freigabe des VP erhält das D-Ticket seine Gültigkeit.
2.3. Der Nutzende kann das Startdatum des Abonnements jeweils zum ersten der beiden auf den laufenden Monat folgenden Monate wählen. Der bereits laufende Monat kann bis zu einem vom VP vorgegebenen Datum des Monats ebenfalls als Startmonat mit sofortiger Gültigkeit gewählt werden. Die Gültigkeit des Tickets beginnt entweder unmittelbar nach Freigabe der Bestellung durch den VP oder zum Ersten des gewählten Kalendermonats. Die im System angezeigten Bestellfristen für den Versand des „D-Ticket Job“ als Chipkarte gilt es zu beachten.
2.4. Der Nutzende wird nach Freigabe des Antrags zum Bezug des „D-Ticket Job“ durch den Arbeitgeber und in dessen Folge spätestens zum Ersten eines jeden Monats jeweils ein für den Kalendermonat gültiges „D-Ticket Job“ durch automatisierte Aktualisierung des „D-Ticket Job“ im Wallet seines Smartphones zur Verfügung gestellt. Das „D-Ticket Job“ auf der Chipkarte verlängert sich ebenfalls automatisch um einen Monat. Solange das „D-Ticket Job“ nicht auf Basis der für das Deutschland-Ticket gültigen Kündigungsfristen (aktuell bis zum 10. Kalendertag eines Monats zum Ende des laufenden Kalendermonats) gekündigt wird, läuft die monatliche Aktualisierung/Verlängerung weiter.
2.5. Der Nutzende muss sich für den Bezug des „D-Ticket Job“ im DTJ-Vertriebssystem unter Angabe des Namens, Vornamens, PLZ Wohnort, Wohnadresse (Straße und Hausnummer nur notwendig bei der Wahl Ausgabemedium Chipkarte), Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Angabe der Personalnummer registrieren. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe von wahrheitsgemäßen Personendaten. Der Nutzende ist für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Integrität der gemachten Angaben verantwortlich. Die MVG ist nicht zur Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet.
2.6. Der Nutzende hat für die Registrierung ein Passwort zu vergeben und seine E-Mail-Adresse zu verifizieren.
2.7. Das „D-Ticket Job“ wird nach erfolgreicher Bestellung über das DTJ-Vertriebssystem entweder als Wallte- Ticket zur Ablage in der Wallet (Android & iOS) oder als Chipkarte (Versand an eigegebene Postadresse) zur Verfügung gestellt. Das „D-Ticket Job“ wird während der Laufzeit automatisiert monatlich erneuert, der Nutzende muss nicht aktiv das Ticket neu beziehen oder aktualisieren.
2.8. Von der MVG geschuldet ist insoweit nur die Zurverfügungstellung eines „D-Ticket Job“ betreffen¬den Datensatzes als elektronische Fahrkarte (Wallet-Ticket oder Chipkarte).
2.9. Das „D-Ticket Job“ als Wallet-Ticket muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones des Nutzenden vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Scroll-Funktion auf dem Smartphone des Nutzenden auszuführen. Insoweit ist der Nutzende für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch
2.10. Kann der Nutzende bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis eines gültigen „D-Ticket Job“ wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) nicht erbringen, gilt dies analog einer nicht mitgeführten Zeitkarte als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.
2.11. Das „D-Ticket Job“ ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle muss der Nutzende auf Verlangen des Prüfpersonals auch seine Identität und Bezugsberechtigung nachweisen. Dies erfolgt im Regelfall durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises
3. Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Bezug von Fahrkarte
3.1. Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Bezug von Fahrkarte
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Mozartstraße 8
55118 Mainz
E-Mail: verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de
Telefon: (06131) 12 77 77
3.2. Bei Problemen im Rahmen der Bestellung des „D-Ticket Job“ durch den Nutzenden gelten folgende Regelungen:
Regelungen zum DTJ-Vertriebssystem: treten bei der Fahrkartenbestellung über den DTJ-Vertriebssystem Fehler im Prozess auf, so muss der Nutzende dies direkt gegenüber der MVG geltend machen.
4. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag
4.1. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige VU zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförde-rungsbedingungen des jeweiligen VU sowie darin jeweils weitere genannte Bedingungen und Bestimmungen. Für das „D-Ticket Job“ sind diesbezüglich die Regelungen für das Deutschland-Ticket anzuwenden.
5. Datum und Uhrzeit
5.1. Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte sowie für elektronische Fahrkarten ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich sind, sind die Zeitangaben des Servers von www.rmv.de ausschlaggebend.
6. Pflichten des Nutzenden
6.1. Der Nutzende ist verpflichtet, den DJT-Verkaufsdienst rechtmäßig und nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.
6.2. Der Nutzende hat der MVG umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten oder seines „D-Ticket Job“ vorliegt. Der Nutzende trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des DTJ-Verkaufsdienstes.
6.3. Der Nutzende ist verpflichtet, die für die Nutzung des DTJ-Verkaufsdienstes notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen der MVG unverzüglich mitzuteilen.
6.4. Der Nutzende ist ebenso verpflichtet, der MVG Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das „D-Ticket Job“ benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen.
7. Kündigung des „D-Ticket Job“ als Abonnement
7.1. Die Kündigung eines „D-Ticket Job“ hat durch den Nutzenden auf Basis der für das Deutschland-Ticket gültigen Kündigungsmöglichkeiten (aktuell bis zum 10.Kalendertags eines Monats mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats) erfolgen.
8. Änderungen dieser AGB
8.1. Die MVG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für das DTJ-Vertriebssystem nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen, wenn und so weit:
a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen MVG und Nutzenden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten der MVG verschiebt und die Position des Nutzenden nahezu entwertet wird, oder
b) die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder
c) die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Der Nutzende wird per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.
8.2. Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des Nutzenden Vertragsbestand¬teil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird die MVG den Nutzenden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn der Nutzende die geänderten AGB nicht akzep¬tiert, ist ein Bezug weiterer „D-Ticket Job“ über den DTJ-Vertriebs¬system nicht mehr möglich, bereits bezogene „D-Ticket Job“ können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.
9. Anwendbares Recht/Sprache
9.1. Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).
9.2. Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
10. Online-Streitbeilegungsplattform
10.1. Unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung mit weiteren Informationen zur Verfügung. Die MVG nimmt nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stattdessen arbeitet die MVG stets daran, eine Einigung direkt mit dem Nutzenden zu erzielen. Der Nutzende kann die MVG dafür formlos unter verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de kontaktieren oder eine andere Kontaktmöglichkeit nutzen.
Stand dieser AGB: 01.10.2025