Kategorien: Mobilität Bus & Bahn
23.11.2021

3G im Nahverkehr 3G-Regelung ab 24. November

Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.

Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab sofort eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, negativ getestet) im Nahverkehr. Das heißt, nur noch Personen, die einen der drei Nachweise vorzeigen können, dürfen unsere Verkehrsmittel nutzen (Bus, Straßenbahn, MainzRIDER).


Verstöße gegen die Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Rahmen von stichprobenartigen gemeinsamen Kontrollen mit dem Ordnungsamt und der Polizei in unseren Fahrzeugen sanktioniert. Fahrgäste sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis vorzuzeigen, wenn sie danach gefragt werden.

 

Schülerinnen und Schüler sind unabhängig vom Alter von der 3G-Pflicht im ÖPNV ausgenommen.

 

Weiterhin gilt für alle Fahrgäste, die Pflicht eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

 

Zusätzlich gilt ab Mittwoch, den 24. November auch eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz – natürlich auch für unsere Fahrerinnen und Fahrer und das gesamte Personal der Mainzer Mobilität. Da wir die Einhaltung dieser Regelung innerbetrieblich sehr stark kontrollieren werden, ist an den ersten Tagen damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen in unserem Betriebsablauf kommt und mit Verspätungen und Ausfällen im Nahverkehr zu rechnen ist. Wir bitten hierfür um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.