Besondere Beförderungsbedingungen gültig ab 1.2.2022

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (nachfolgend „BB“) gelten sowohl für die Nutzung der App MainzRIDER“ sowie für jeden mit der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend „MVG“ genannt) für jede einzelne Beförderungsleistung über die App „MainzRIDER“ separat abgeschlossenen Beförderungsvertrag.

 

Die MVG ist Betreiber der App „MainzRIDER“ und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz
Telefon: 06131 – 12 77 77
E-Mail: verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de
Internet: www.mainzer-mobilitaet.de

Vorsitzende des Aufsichtsrates: Janina Steinkrüger
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof
Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351

1.2. Mit dieser App kann ergänzend zum regulären ÖPNV-Angebot der MVG eine Beförderungsleistung ohne feststehende Abfahrtzeiten und feststehende Fahrtrouten in Anspruch genommen werden. Anfrage, Buchung und Bezahlung einer Mobilitätsleistung erfolgt über die App „MainzRIDER“, so dass über die App jeweils separate Beförderungsverträge abgeschlossen werden.

 

1.3. Diese BB gelten gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend beide „Nutzer“ genannt). Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen der Nutzer gelten nur, wenn die MVG diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

 

1.4. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.5. Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ferner
- die Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen
- die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
- die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW)
in der jeweils aktuellen Fassung. Die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) sind als Ergänzung zu den Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen des RMV zu verstehen.

 

1.6. Soweit die MVG Nutzerdaten für Marketingzwecke erhebt, wird die datenschutzkonforme Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Daten sichergestellt. Weiteres hierzu ist in den Datenschutzbestimmungen dargestellt, welche in der App „MainzRIDER“ und unter www.mainzer-mobilitaet.de abgerufen werden können.

 

2. App-Nutzungsvertrag

2.1. Die App „MainzRIDER“ steht zum Download kostenlos im jeweiligen App-Store zur Verfügung. Jedem Nutzer ist nur die Eröffnung eines Benutzerkontos gestattet. Die Installation und Nutzung der App „MainzRIDER“ kann auf einem internetfähigen mobilen Endgerät erfolgen, welches über ein Android-Betriebssystem oder iOS-Betriebssystem verfügen muss. Ein Zugang zum Internet wird von der MVG nicht geschuldet. Der Nutzer trägt die bei Nutzung der App „MainzRIDER“ anfallenden Telekommunikationskosten selbst.

 

2.2. Als Nutzer kann sich nur registrieren, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe von wahrheitsgemäßen Personendaten. Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Beschaffenheit und Integrität der gemachten Angaben verantwortlich. Die MVG ist nicht zur Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet.

 

2.3. Nach erfolgtem Download der App „MainzRIDER“ ist die Registrierung des Nutzers erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die App „MainzRIDER“. Angegeben werden müssen bei der Registrierung der vollständige Name des Nutzer, eine E-Mail-Adresse des Nutzer, eine Mobilfunknummer des Nutzers und die Zahlungsdaten. Erfolgt die Registrierung ohne Angabe der Zahlungsdaten oder werden die Zahlungsdaten später wieder gelöscht, können keine Beförderungsverträge über die App „MainzRIDER“ abgeschlossen werden.

 

2.4. Der Nutzer muss sich mit der Geltung dieser BB einverstanden erklären.

 

2.5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, einem Dritten den Zugang zu seinem Benutzerkonto zu gewähren. Sobald der Nutzer Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung seines Benutzerkontos erhalten hat, hat er unverzüglich die MVG darüber zu unterrichten.

 

2.6. Nach Abschluss der Registrierung und Eröffnung des Benutzerkontos kommt zwischen der MVG und dem Nutzer ein Vertrag („App-Nutzungsvertrag“) über die Nutzung der App „MainzRIDER“ zustande. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erwirbt der Nutzer für die Dauer dieses Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App „MainzRIDER“.

 

2.7. In der App „MainzRIDER“ kann der Nutzer seine Angaben verwalten und jederzeit ändern.

 

3. Kündigung App-Nutzungsvertrag / Deinstallation App „MainzRIDER“

3.1. Der App-Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

3.2. Der App-Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann gegenüber der MVG erklärt werden. Zur Abgabe der Kündigungserklärung genügt die Textform. Die ordentliche Kündigung des App-Nutzungsvertrags hat die Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Eine Deinstallation der App „MainzRIDER“ erfolgt durch die Kündigung nicht.

 

3.3. Der Nutzer kann die App „MainzRIDER“ jederzeit deinstallieren. Sofern nur eine Deinstallation der App „MainzRIDER“ erfolgt und nicht zusätzlich eine Kündigung des App-Nutzungsvertrags gem. Ziffer 3.2. erfolgt, besteht weiterhin der App-Nutzungsvertrag. Der Nutzer kann sich bei erneuter Installation der App „MainzRIDER“ mit den registrierten Daten anmelden.

 

3.4. Das Recht der MVG zur außerordentlichen Kündigung des App-Nutzungsvertrags bleibt unberührt. Die MVG ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des App-Nutzungsvertrages berechtigt, wenn der Nutzer:

 

  • bei der Erstellung des Benutzerkontos unrichtige Angaben macht,
  • mehrere Benutzerkonten führt,
  • über das Benutzerkonto durch Verwendung von Schadcodes auf Netzwerke der App „MainzRIDER“ zugreift oder versucht zuzugreifen und damit die Integrität oder Leistung der App „MainzRIDER“ beeinträchtigt oder versucht zu beeinträchtigen sowie in Daten Dritter eingreift oder einzugreifen versucht,
  • unbefugten Dritten Zugang zu seinem Benutzerkonto gewährt.

3.4. Eine außerordentliche Kündigung hat die sofortige Sperrung des Benutzerkontos zur Folge. Bereits gebuchte Beförderungsverträge werden von der MVG ebenfalls außerordentlich gekündigt. Näheres dazu ist unter Ziffer 6 dieser BB geregelt.

 

3.5. Die Nutzer*in hat keinen Anspruch auf unbegrenzte Verfügbarkeit der App „MainzRIDER“. Die MVG ist berechtigt den Betrieb der App „MainzRIDER“ jederzeit einzustellen.

 

4. Zustandekommens eines kostenpflichtigen Beförderungsvertrags

4.1. Über die App „MainzRIDER“ kann der Nutzer einzelne Beförderungsdienst-leistungen abfragen, buchen und bezahlen. Die Inanspruchnahme einer Beförderungsdienstleistung ist für den Nutzer kostenpflichtig.

 

4.2. Zur Abfrage und Buchung einer Beförderungsdienstleistung muss der Nutzer Abfahrtsort, Zielort und die Anzahl der Fahrgäste sowie gegebenenfalls vorhandene Zeitfahrkarten in der App „MainzRIDER“ eingeben. Der Nutzer erhält sodann die mögliche Anzahl an buchbaren Fahrten angezeigt. Für jede einzelne buchbare Fahrt erhält der Nutzer Informationen zum Fahrpreis und zur Abholzeit. Die voraussichtliche Ankunftszeit wird erst nach Fahrtbeginn in der App „MainzRIDER“ angezeigt.

 

Die angegebene Ankunftszeit kann sich je nach Verkehrslage und Bündelung der Fahrt mit anderen Fahrgästen verkürzen oder verzögern.

 

4.3. Nach Auswahl einer angezeigten Fahrt gibt der Nutzer gegenüber der MVG durch Anklicken des Buttons „Fahrt buchen“ ein Angebot zur Schließung eines Beförderungsvertrages der ausgewählten Beförderungsdienstleistung ab. Vor dem Anklicken des Buttons „Fahrt buchen“ hat die Nutzer*in die Möglichkeit, alle gemachten Angaben zu ändern.

 

4.4. Der Nutzer kann in der App „MainzRIDER“ einen automatischen Standort-erkennungsdienst aktivieren. Bei Aktivierung des automatischen Standort-erkennungsdienstes erkennt die App den Standort des Nutzers.

 

4.5. Der Nutzer erhält unmittelbar nach der vorgenommenen Buchung eine Bestätigung der Buchung in der App „MainzRIDER“ angezeigt. In der Buchungsbestätigung sind für den Nutzer noch einmal zusammengefasst die Angaben zum Abfahrtsort, der Abfahrtszeit, der Fahrer*in (Vorname) und dem Fahrzeug. Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Nutzer und der MVG ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.

 

4.6. Der derzeitige Standort des gebuchten Fahrzeugs und die tatsächliche Ankunftszeit am Abfahrtsstandpunkt ist über die App „MainzRIDER“ einsehbar.

 

5. Buchung für Dritte

5.1. Sofern der Nutzer Buchungen für Dritte (nachfolgend Fahrgast oder Fahrgäste) vornimmt, hat er diese über diese BB und deren Geltung in Kenntnis zu setzen.

 

5.2. Der Nutzer kann Fahrten für Minderjährige und volljährige Geschäftsunfähige buchen, sofern er dessen Erziehungsberechtigter, Vormund oder Betreuer ist oder von einem Erziehungsberechtigten, Vormund oder Betreuer dazu die Zustimmung erhalten hat. Der Nutzer hat in einem solchen Fall die Beaufsichtigung des Minderjährigen oder volljährigen Geschäftsunfähigen sicherzustellen. Die MVG übernimmt ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen oder geschäftsunfähigen Fahrgästen. Der Nutzer hat ferner sicherzustellen, dass der minderjährige Fahrgast während der Fahrt gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit einem erforderlichen Kindersitz gesichert ist.

 

5.3. Vor der Vollendung des 6. Lebensjahres wird die Beförderung eines Minderjährigen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernommen. Für Minderjährige vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist nur der verminderte Fahrpreis für Zeitkartenkunden zu zahlen.

 

5.4. Zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr wird die Beförderung eines Minderjährigen nur vorgenommen, wenn eine Aufsichtsperson diesen begleitet. Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr werden befördert, wenn die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes vor Fahrtbeginn vorliegt. Auf Nachfrage ist die schriftliche Zustimmung der Fahrer*in vorzulegen.

 

5.5. Die Beförderung eines volljährigen Geschäftsunfähigen wird nur vorgenommen, wenn eine Aufsichtsperson diesen begleitet, oder wenn der Geschäftsunfähige
aufgrund seines Entwicklungsstandes und seines Reifegrades in der Lage ist, die Fahrt allein anzutreten sowie eine schriftliche Zustimmung des Betreuers vor Fahrtbeginn vorliegt. Auf Nachfrage ist die schriftliche Zustimmung dem vorzulegen.

 

6. Stornierung und Kündigung Beförderungsvertrag

6.1. Der Nutzer kann jeden geschlossenen Beförderungsvertrag bis 2 Minuten nach Buchung in der App „MainzRIDER“ kostenlos stornieren. Nach diesem Zeitpunkt wird auch bei einer Stornierung, der volle Fahrpreis geschuldet. Der Kilometerpreis wird erstattet.

 

6.2. Die MVG kann einen Beförderungsvertrag jederzeit außerordentlich kündigen, wenn

 

6.2.1. der App Nutzungsvertrag aufgrund eines Verstoßes des Nutzers gemäß Ziffer 3.4. gekündigt werden kann,

 

6.2.2. wenn die gebuchte Beförderungsleistung aufgrund einer Störung im Betriebsablauf oder aufgrund erhöhtem Verkehrsaufkommen, nicht oder nur verspätet durchgeführt werden kann. Eine Verspätung wird angenommen, wenn sich die Abfahrtszeit um mehr als 30 Minuten verschiebt.

 

6.2.3. der Nutzer oder Fahrgast vor Fahrtantritt oder während der Fahrt gegen die Verhaltensregeln in Ziffer 8 verstößt,
6.3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Beförderungsvertrages durch die MVG wird der Nutzer unterrichtet. Ein bereits geleisteter Fahrpreis wird im Falle der Ziffern 6.2.1. und 6.2.2. erstattet. Erfolgt die außerordentliche Kündigung des Beförderungsvertrages aufgrund der Ziffer 6.2.3. findet keine Erstattung des Fahrpreises statt.

 

7. Beförderung

7.1. Der Nutzer oder Fahrgast hat sich pünktlich zur angegebenen Anfahrtszeit am Abfahrtsort einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen entfällt der Anspruch auf die Beförderungsleistung. Eine Erstattung des Fahrpreises findet nicht statt. Der Kilometerpreis wird erstattet.

 

7.3. Vor Fahrtantritt hat der Nutzer oder Fahrgast auf Verlangen der Fahrer*in die Buchungsbestätigung vorzulegen oder seinen Namen mitzuteilen.

 

7.4. Die Mitnahme von Gepäck, Sachen und Tieren ist gestattet, sofern dadurch die Sicherheit der Fahrt nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet und belästigt werden. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Gepäck, Sachen und Tieren besteht nicht.

 

7.5. Der Nutzer oder Fahrgast hat sich vor Fahrtantritt anzuschnallen und hat bis zur Beendigung der Fahrt angeschnallt zu bleiben.

 

8. Verhalten der Nutzer und Fahrgäste

8.1. Jeder Nutzer und Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit der Fahrt nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet und belästigt werden. Den Anweisungen der Fahrer*in ist Folge zu leisten und die Fahrer*in ist während der Fahrt nicht abzulenken.

 

8.2. Rauchen, Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum sowie der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.

 

8.3. Das Abspielen von Musik oder Videos sowie die Aufnahme von Ton- und/oder Bildaufnahmen ist nicht gestattet.

 

8.4. Nutzer oder Fahrgäste, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehen, werden nicht befördert.

 

8.5. Jeder Nutzer oder Fahrgast hat sich respektvoll zu verhalten. Rassistische, nationalistische, sexistische oder in sonstiger Form diskriminierende Äußerungen oder Handlungen sind nicht gestattet.

 

8.6. Wird gegen die Ziffern 8.1. bis 8.5 verstoßen, wird eine Beförderung nicht durchgeführt oder eine bereits begonnene Beförderung wird abgebrochen und der Nutzer oder Fahrgast wird aus dem Fahrzeug verwiesen. Der Fahrpreis wird nicht erstattet.

 

9. Preise; Zahlungsbedingungen

 

9.1. Der vor der Buchung für die ausgewählte Fahrt angezeigte Fahrpreis enthält die Umsatzsteuer. Alle Fahrpreise für gebuchte Fahrten sind bei Fahrtantritt fällig.

 

9.2. Die Zahlung der Fahrpreise erfolgt über die App „MainzRIDER“. Die verschiedenen Zahlungsmittel können von dem Nutzer in der App hinterlegt und jederzeit geändert werden.

 

9.3. Rückzahlungen werden dem Zahlungskonto gutgebracht, mit dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde.

 

9.4. Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

9.5. Wird die Fahrt vom Nutzer oder Fahrgast vorzeitig abgebrochen, findet keine Ermäßigung des geschuldeten Fahrpreises statt.

 

10. Erhöhtes Beförderungsentgelt

Sofern bei Buchung der Fahrt angegeben wird, dass eine Zeitfahrkarte vorhanden ist obwohl dies nicht zutrifft und sich aufgrund dieser Angabe der Fahrpreis verringert hat, ist der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes verpflichtet. Als Zeitfahrkarte werden alle Fahrscheine bzw. Fahrtberechtigungen
anerkannt, die mindestens einen Tag lang gültig sind und mindestens die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen im Stadtgebiet von Mainz beinhalten.

 

11. Haftung Nutzer oder Fahrgast

Bei schuldhaften Verstößen gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder gegen diese BB ist der Nutzer oder Fahrgast verpflichtet, den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

12. Haftung MVG

12.1. Die MVG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, sie verstößt gegen wesentliche Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

12.2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausschließlich auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise vorhersehbar sind. Die Bestimmung in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

 

12.3. Die Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen 11.1. und 11.2. berühren nicht die gesetzliche Haftung wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen, die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.

 

13. Änderung BB

Die MVG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie aufgrund der Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig ist. Über eine Änderung wird der Nutzer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der MVG in Schrift- oder Textform widerspricht.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Nutzer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

 

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser BB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.