Allgemeine Geschäftsbedingungenfür den Abschluss von Fahrkarten-Abonnements auf der Internetseite der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Stand: 1.Juni 2024

1. Geltungsbereich

1.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz, im folgenden MVG genannt, vertreibt auf ihrer Internetseite www.mainzer-mobilitaet.de Fahrkartenabonnements für den öffentlichen Personennahverkehr für folgende Gebiete:

 

  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den angeschlossenen Übergangstarifen sowie im Fall des Schülerticket Hessen, Schülerticket Hessen WI15, Seniorenticket Hessen und Seniorenticket Hessen Komfort in ganz Hessen.
  • Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
  • Deutschlandweit im Fall des Deutschlandtickets

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über die Internetseite der MVG abgeschlossenen Fahrkartenabonnements. Erwerber von Fahrkartenabonnements werden im folgenden Besteller genannt.

1.3. Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ferner

in der jeweils aktuellen Fassung.

2. Vertragspartner

Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen Abonnements ist die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mozartstraße 8, 55118 Mainz.

Aufsichtsratsvorsitzende: Janina Steinkrüger
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof und Florian Wiesemann
Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE211221338

3. Rechtswahl, Vertragssprache

3.1 Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2 Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

4. Abschluss eines Fahrkartenabonnement

4.1 Auf der Internetseite der MVG (www.mainzer-mobilitaet.de) können nur die folgende Fahrkartenabonnements abgeschlossen werden:

Fahrkarten im RMV

 

  • RMV-Abonnement
  • RMV-9-Uhr-Abonnement
  • Seniorenticket Hessen
  • Seniorenticket Hessen Komfort
  • CleverCard
  • Schülerticket Hessen
  • Schülerticket Hessen WI15
  • RMV-FirmenCard

 

Fahrkarten im RNN

 

  • RNN-Jahreskarte Jedermann
  • RNN-Jahreskarte Ausbildung

 

Deutschlandweite Fahrkarten

 

  • Deutschlandticket
  • D-Jobticket

 

Weitere Fahrkarten oder andere Fahrkartenabonnements können nicht erworben werden.

 

4.2 Der Besteller muss den Antrag auf Bestellung eines Fahrkartenabonnements vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Folgende Angaben sind sowohl vom Besteller, Nutzer und Zahlungspflichtigen des Abonnements, sofern sich der Nutzer und/oder Zahlungspflichtiger vom Besteller unterscheidet, verpflichtend anzugeben:

  • Anrede
  • Vor- und Zuname
  • vollständige Adresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • E-Mail Adresse
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC

4.3. Der Besteller muss voll geschäftsfähig sein.

4.4. Bei einigen Fahrkartenabonnements wird der Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs aufgefordert, einen Nachweis hochzuladen. Dies kann je nach Fahrkarte ein Alters-, Beschäftigungs-, Schul- bzw. Ausbildungsnachweis oder ein Nachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden sein. Sofern ein Hochladen des benötigten Nachweises nicht möglich ist, wird die MVG den Nachweis per E-Mail anfordern.

4.4.1. Beim Seniorenticket Hessen und beim Seniorenticket Hessen Komfort hat der Besteller während des Bestellvorgangs einen Altersnachweis des Nutzers hochzuladen. Der Altersnachweis kann durch eine Abschrift des Personal- oder Reisepasses erfolgen.

4.4.2. Bei der CleverCard hat der Besteller während des Bestellvorgangs einen Altersnachweis des Nutzers hochzuladen, sofern der Nutzer noch nicht volljährig ist. Der Altersnachweis kann durch eine Abschrift des Personal- oder Reisepasses oder durch eine Abschrift des Schülerausweises erfolgen. Ist der Nutzer volljährig, so ist ein Schul- bzw. Ausbildungsnachweis hochzuladen.

4.4.3. Bei der RNN-Jahreskarte Ausbildung hat der Besteller während des Bestellvorgangs einen Altersnachweis des Nutzers hochzuladen, sofern der Nutzer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Altersnachweis kann durch eine Abschrift des Personal- oder Reisepasses oder durch eine Abschrift des Schülerausweises erfolgen. Hat der Nutzer das 15. Lebensjahr erreicht, so ist ein Schul- bzw. Ausbildungsnachweis hochzuladen.

4.4.4. Bei dem Schülerticket Hessen hat der Besteller während des Bestellvorgangs einen Altersnachweis des Nutzers hochzuladen, sofern der Nutzer noch minderjährig ist und der Wohnort in Hessen liegt. Sofern der Nutzer volljährig ist und/oder der Wohnort des Nutzers außerhalb von Hessen liegt, muss der Besteller einen aktuellen Schul- oder Ausbildungsnachweis des Nutzers hochladen.

4.4.5. Bei dem Schülerticket Hessen WI15 hat der Besteller für den Nutzer während des Bestellvorgangs einen Nachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden hochzuladen, aus dem hervorgeht, dass der Nutzer zum Gebrauch dieser Fahrkarte berechtigt ist.

4.4.6. Bei der RMV-FirmenCard hat der Besteller während des Bestellvorgangs einen Beschäftigungsnachweis seines Arbeitgebers hochzuladen. Der Beschäftigungsnachweis wird durch den Arbeitgeber an den Besteller ausgehändigt.

4.5. Durch Anklicken des Buttons „Abonnement Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. bei der RMV-FirmenCard „FirmenCard kostenpflichtig bestellen“ wird der Antrag auf Abschluss eines Fahrkartenabonnementvertrages versendet und der Besteller gibt gegenüber der MVG ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Abonnementvertrages ab.

Der Besteller erhält kurz darauf von der MVG eine Bestätigung per E-Mail, dass sein Antrag eingegangen ist und dieser geprüft wird. Der Vertrag über das Fahrkartenabonnement ist damit noch nicht zustande gekommen.

Sofern die Prüfung durch die MVG ergibt, dass das Angebot des Bestellers auf Abschluss des Abonnementvertrages angenommen werden kann, erhält der Besteller von der MVG eine Mitteilung (per E-Mail oder postalisch), mit der der Abschluss des Abonnementsvertrages bestätigt wird. Mit der Mitteilung erhält der Kunde zum SEPA- Lastschriftverfahren eine SEPA-Vorankündigung (siehe 5.) und eine Datenübersicht mit den unter 4.2. aufgeführten Daten sowie die Vertrags-, Kunden- und Fahrkartennummer.

Andernfalls erhält der Besteller eine E-Mail von der MVG mit der der Abschluss des Abonnementsvertrages abgelehnt wird.

4.6. Der Antrag auf Abschluss eines in 4.1 genannten Fahrkartenabonnements muss bei RMV-Fahrkarten und dem Deutschlandticket spätestens bis zum 20. und bei den RNN-Fahrkarten spätestens zum 15. eines Monats erfolgen, sofern das Abonnement ab dem 1. des Folgemonats beginnen soll.

4.7. Bei Abschluss des jeweiligen RMV-Abonnements und dem Deutschlandticket erhält der Fahrgast eine Fahrkarte in elektronischer Form als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die unter 4.2. angegebenen Daten zum Nutzer (maskiert) und die Fahrkartenart und -gültigkeit gespeichert sind. Bei der CleverCard, dem Schülerticket Hessen, dem Seniorenticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen Komfort ist zudem ein Berechtigungsnachweis gespeichert, der als Nachweis zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten gilt. Bei der CleverCard, dem Schülerticket Hessen, dem Schülerticket Hessen WI15, dem Seniorenticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen Komfort ist zudem ein Berechtigungsnachweis gespeichert, der als Nachweis zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten gilt.

Bei Abschluss eines RNN-Abonnements erhält der Fahrgast eine Fahrkarte in Papierform zugesendet.

Die Fahrkarte wird eine Woche vor Beginn der Gültigkeit postalisch an die angegebene Anschrift versendet. Die Versendung an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen.

Die Fahrkarte wird eine Woche vor Beginn der Gültigkeit postalisch an die angegebene Anschrift versendet. Die Versendung an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen.

5. Beschäftigungsende im Falle der RMV-FirmenCard

Endet das Arbeitsverhältnis des Bestellers einer RMV-FirmenCard bei seinem Arbeitgeber, ist der Besteller verpflichtet, die Fahrkarte bei der MVG zu kündigen. Sollte der Besteller das Abonnement nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bis zum nächstmöglichen Monatsende gekündigt haben, wird dem Besteller der reguläre Monatskartenpreis im jeweils gültigen Tarifgebiet im Erwachsenentarif nachberechnet.

6. Zahlung, Rechnungsstellung

5.1. Es ist lediglich die Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Besteller erteilt hierzu der MVG ein SEPA-Lastschriftmandat. Hierbei kann der Besteller im Bestellprozess wählen, ob die Einziehung des geschuldeten Betrages einmal jährlich oder monatlich veranlasst werden soll. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist, basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.

5.2. Die jährliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Fahrkartenabonnements beginnt. Die monatliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, erstmal ab dem ersten Werktag des Monats, in dem die Laufzeit des Fahrkartenabonnements beginnt.

5.3. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Angabe zur Kontoverbindung nicht eingelöst werden, oder widerspricht der Besteller grundlos der Abbuchung, hat der Besteller die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

5.4. Der Besteller erhält neben der Fahrkarte keine gesonderte Rechnung über das Fahrkartenabonnement. Sofern der Besteller die Ausstellung einer Rechnung benötigt, kann er diese bei der MVG anfordern.

7. Änderungsvorbehalt AGB

Die MVG ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung erforderlich ist. Der Besteller wird unverzüglich über die Änderung informiert werden.

Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil. Der Besteller wird bei der Bekanntgabe der geänderten AGB darauf hingewiesen, dass er der Änderung wiedersprechen kann. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung der AGB gegenüber der MVG zugehen.

Sollte der Besteller Widerspruch gegen die Änderung der AGB erheben, werden diese nicht Vertragsbestandteil.

8. Datenschutz

Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der MVG bezüglich des Ausfüllens von Online-Formularen (bezüglich des online ausgefüllten Antrags auf das Fahrkartenabonnement) sowie die Datenschutzbestimmungen zu Fahrkarten-Abonnements (zur Erfüllung des Vertrags).

Der Besteller erkennt die Datenschutzbestimmungen durch Anhaken des entsprechenden Feldes beim Antragsformular und mit Absenden des Antrags an.