Tarif- und Beförderungsbedingungen
Innerhalb der RMV-Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden) gelten grundsätzlich die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie darüber hinaus die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW).
Für Fahrten in Richtung Rheinhessen gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN).
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Besondere Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW)Stand: 1.4.2023
Abkürzungsverzeichnis
MVG = Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
ESWE = ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
VMW = Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH
RMV = Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
RNN = Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
TG = Tarifgebiet
BB = BeförderungsbedingungenVertragsgrundlagen
Mit Fahrtantritt werden folgende Vorschriften Bestandteil des Beförderungsvertrags:
- Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV)
- Gemeinsame BB und Tarifbestimmungen des RMV nebst Anlagen
- Ergänzend Besondere BB des VMW; in Zweifelsfällen und bei Widersprüchen gehen diese den RMV-Vorschriften vor.
§ 1 Gültigkeitsbereich und Fahrkartensortiment
Die unten aufgeführten Tarife und Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich für den Nahverkehr in der Preisstufe 13 im gesamten RMV-TG 6500. Dieses umfasst sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf hessischer Seite – die Gemeinden Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden Wackernheim und Zornheim sowie die Haltestelle Ober-Olm Forsthaus. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende Bereiche des TG 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau.
(1) Allgemeine Tarife und Beförderungsangebote
Alle bei der MVG oder der ESWE erworbenen Fahrkarten in visueller, magnetischer oder elektronischer Form – so auch alle Handytickets über eine Smartphone-App – unterliegen den jeweils dort geltenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungs-bedingungen. Handytickets müssen vor Fahrtantritt gelöst werden.a) Sammelkarten
Der Gültigkeitsumfang der Sammelkarte entspricht dem der Einzelfahrkarte (A.3.3.2c der RMV-Tarifbestimmungen). Es werden fünf unentwertete Sammelkartenabschnitte ausgegeben. Jeder Sammelkartenabschnitt ist bei Fahrtantritt einmalig zu entwerten. Bei Preisänderungen gelten die nicht entwerteten Sammelkartenabschnitte noch 6 Monate nach dem Tag der Preisänderung weiter. Beim Kauf der Sammelkarte als Handyticket über die App der Mainzer Mobilität ist der erste Sammelkartenabschnitt bereits für den sofortigen Fahrtantritt entwertet.
b) Mainz-trifft-sich!-Ticket
Das Mainz-trifft-sich!-Ticket wird zu den verkaufsoffenen Sonntagen in der Mainzer Innenstadt angeboten. Es ist gültig für bis zu fünf Personen und für beliebig viele Fahrten im TG 6500.c) Veranstaltungsticket
Das Veranstaltungsticket wird zu ausgewählten Mainzer und Wiesbadener Festen angeboten, ist am Gültigkeitstag für eine Hin- und Rückfahrt gültig und muss vor jeder Fahrt entwertet werden.d) Kurzstreckenticket (gilt ausschließlich in Mainz und Wiesbaden. Keine Nutzung auf Strecken der Deutschen Bahn. Davon ausgenommen ist die DB-Strecke zwischen "Mainz Hauptbahnhof" und "Mainz Römisches Theater")
Gültig für eine Einzelfahrt bis maximal zur 3. Haltestelle, jedoch nicht mehr als 2.000 Meter. Nur zum sofortigen Fahrtantritt. Umsteigen ist erlaubt.e) Sonderfahrkarten
(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien)- Narrenkarte: Diese gilt von Fastnachtsdonnerstag bis einschließlich Fastnachtsdienstag für 2 Personen.
- Kongressfahrkarte: Für Kongressteilnehmer werden auf Antrag des Veranstalters Kongressfahrkarten ausgegeben.
f) Mitnahmeregelung bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs
Inhaber/-innen von Wochen-, Monats- und Jahreskarten des Erwachsenentarifs (inklusive 9-Uhr-Karten, 65-plus-Monatskarte und Seniorenticket Hessen Komfort; ausgenommen Sondermonatskarten, JobTickets, FirmenCards und Landesticket Hessen) können über die Regelung Ziffer 3.4.5 der RMV-Tarifbestimmungen hinaus montags bis freitags bis 19 Uhr alle eigenen bzw. bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Im Falle der Nutzung des Fahrscheins durch ein Kind (6-14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht.g) Betriebsende der Nachtverkehrwagen
Auf den Linien des Nachtverkehrs der MVG und von ESWE gilt als Betriebsende 5.00 Uhr des Folgetages.(2) Sondertarife
a) Sondermonatskarte (SK)
aa) Mainz
(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien)
In Mainz wird die SK an Inhaber/-innen eines in diesem Zeitraum gültigen MainzPass der Stadt Mainz ausgegeben. Die SK ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit dem gültigen MainzPass und der vom Ausweis übertragenen Nummer. Für diese Sonderform der Zeitkarte besteht keine Mitnahmeregelung.ab) Wiesbaden
In Wiesbaden wird die SK bei Vorlage einer durch das Sozialleistungs- und Jobcenter der Stadt Wiesbaden ausgestellten und durch ESWE gültig gemachten Kundenkarte/S ausgegeben. Die SK ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und der Kundenkarte/S. Für diese Sonderform der Zeitkarte gilt ausschließlich die RMV-Mitnahmeregelung gemäß Ziffer 3.4.5 der RMV-Tarifbestimmungen.ac) Weitere Regelungen
Die SK ist gültig für einen Monat ab aufgedrucktem Datum bis einschließlich des gleichen Datums des Folgemonats. Falls der Folgemonat das entsprechende Datum nicht aufweist: gültig bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats (einschließlich).b) Zeitkarten (ZK) des Ausbildungstarifs (AT) für kinderreiche Familien
(gilt nur für Familien mit 3 und mehr Kindern mit Hauptwohnsitz in Mainz, gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien)
Wird für zwei Kinder eine ZK des AT erworben, erhalten die anderen Kinder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr unentgeltliche ZK des AT. Diese werden nur unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen für kinderreiche Familien und bei gleichzeitigem Erwerb von zwei bezahlten ZK des AT der jeweils gültigen Woche, des gültigen Monats bzw. Schuljahres ausgegeben. Sie sind ebenso wie die bezahlten ZK des AT nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und übertragener Kundenkartennummer gültig. Unterlagen zum Erhalt der ZK des AT für kinderreiche Familien sind die von der zuständigen Behörde genehmigte Haushaltsbescheinigung, sowie ein noch mindestens sechs Monate lang gültiger MainzPass.c) Park+Ride Sondertarife
Parkscheine der Kurzparker mit gültigem Führerschein von sämtlichen PMG-Parkhäusern und -plätzen berechtigen 24 Stunden ab aufgedrucktem Parkzeitbeginn zu beliebig vielen linksrheinischen Fahrten in Mainz auf den MVG- und ESWE-Linien. Innerhalb dieses Gebietes können bis zu 4 Personen unentgeltlich mitgenommen werden.d) CleverCard Mainz
Der Kundenabgabepreis der Clever Card Mainz ist ggü. dem im RMV beschlossenen und durch die Genehmigungsbehörde festgesetzten Preis abgesenkt. Rabattierungsregelungen der Tarifbestimmungen des RMV finden daher nur Anwendung auf die tariflich genehmigten Preise. Beim abgesenkten Kundenabgabepreis der Clever Card Mainz kann der Kunde wählen zwischen einmaliger Zahlung sowie jährlicher oder monatlicher Abbuchung. Die Preise können dabei unterschiedlich sein und entsprechen nicht zwangsläufig der allgemeinen Rabattierungsregel.e) Schülerticket Hessen WI15
(Die Regelungen ergänzen die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen)
Produktstart ist der 01.08.2023. Berechtigt zum Erwerb des durch die Landeshauptstadt Wiesbaden subventionierten Schülerticket Hessen WI15 sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis (einschließlich) 17 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden. Bei Bezug von Leistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ besteht die Berechtigung für eine weitere Subventionierung. Ab 18 Jahren kann das Schülerticket Hessen WI15 nicht mehr erworben werden. Die Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 erfolgt über einen gesonderten Bestellschein. Das Schülerticket Hessen WI15 wird bei Nachweis der Berechtigung des Nutzers auf diesen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch das/die Schreiben der Landeshauptstadt Wiesbaden und ist mit der Bestellung bzw. zur Verlängerung des Abonnements einzureichen. Der Berechtigungsnachweis muss jährlich, spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats erbracht werden und muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Eine Verlängerung des Abonnements um weitere zwölf Monate erfolgt nicht automatisch. Die Zahlweise für das Abonnement erfolgt ausschließlich als monatliche Abbuchung.§ 2 Beschädigung / Verunreinigung
Der Fahrgast hat die von ihm durch Beschädigung der Fahrzeuge oder Betriebsanlagen und -einrichtungen verursachten Kosten zu erstatten. Bei vorsätzlicher Verunreinigung eines Fahrzeugs oder eines Aufenthaltsraumes können Reinigungskosten erhoben werden und, sollte in Folge der Beschmutzung eine sofortige Auswechslung des Wagens erforderlich sein, können auch die Kosten für die Wagenauswechslung in Rechnung gestellt werden.§ 3 Fahrradmitnahme
Ergänzend zu den gemeinsamen BB und Tarifbestimmungen des RMV gilt Folgendes: Die Beförderung von Fahrrädern ist unentgeltlich. Maximal 4 Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang. Besteht für diese Bedarf, so müssen so viele Fahrräder aus den Fahrzeugen genommen werden, wie es für eine sichere Beförderung notwendig ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal verbindlich. In diesem Fall besteht nach dem Aussteigen weiterhin ein Beförderungsanspruch in einem nachfolgenden Linienfahrzeug. Wegen der beengten Verhältnisse wird empfohlen, Fahrräder nicht während der Hauptverkehrszeit mitzunehmen.Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) sind als Ergänzung zu den Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen des RMV zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass die Besonderen Beförderungsbedingungen des VMW nur in Kombination mit denen des RMV gültig sind!
Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen des RMV
Natürlich erhalten Sie die entsprechenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen auch kostenlos in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz, Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz.
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Tarifbestimmungen für das DeutschlandticketStand: 1.5.2023
1. Grundsatz
Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023.
Die hier festgelegten Tarifbestimmungen gelten für das Deutschlandticket und sind von allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen des SPNV und des ÖPNV in Deutschland verbindlich anzuwenden. Diese Tarifbestimmungen ergänzen die bestehenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens.
2. Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich
Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.
Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben.
Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chipkarte und als Handyticket ausgegeben. Das Deutschlandticket kann von den Vertrag haltenden Unternehmen, die das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ausgegeben werden. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschlandticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren.
Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.
Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Deutschlandticket kann an den von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landes-tariforganisationen für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen bzw. über deren Vertriebskanäle erworben werden.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.
Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden.
4. Beförderungsentgelt
Der Preis für das Deutschlandticket im Abonnement beträgt 49,00 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbetrages kann angeboten werden.
Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Rufbus) sowie bei täglich verkehrende Eisenbahnen mit besonderen Betriebsformen (z. B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben.
5. Jobticket
Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden.
Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Abschnitt 4 abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises gemäß Abschnitt 4 beträgt.
6. Fahrgastrechte
Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarifverbund.de.
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Weitere Tarif- und Beförderungsbestimmungenim RMV & RNN