Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepaid-Bezahlkarte MVGStand März 2024

1. Geltungsbereich der AGB


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten sowohl für die Ausgabe als auch für die Nutzung der Prepaid-Bezahlkarte MVG.

 


2. Vertragsparteien, technischer Dienstleister


2.1. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, nachfolgend MVG genannt, ist Betreiber der Prepaid-Bezahlkarte MVG und unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz

Telefon: 06131/12 7777
E-Mail: verkehrscenter@mainzer-mobilitaet.de
Internet: www.mainzer-mobilitaet.de

 

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jochen Erlhof
Registergericht: Amtsgericht Mainz HRB 7351

 

2.2. Vertragsparteien der Prepaid-Bezahlkarte MVG sind die MVG und der berechtigte Karteninhaber.

 

2.3. Betreiber des Webshops https://bezahlkarte.mainzer-mobilitaet.de ist die MVG.

 

2.4. Der Dienstleister für die technische Abwicklung der Prepaid-Bezahlkarte MVG ist die First Data GmbH, nachfolgend First Data genannt, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.

 


3. Ausgabe und Nutzung der Prepaid-Bezahlkarte MVG

 

3.1. Die Prepaid-Bezahlkarte MVG wird im Verkehrscenter der MVG, Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz sowie in der Mobilitätszentrale der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, nachfolgend ESWE genannt, Marktplatz 10, 65183 Wiesbaden ausgegeben. Des Weiteren kann die Prepaid-Bezahlkarte MVG bei ESWE in der Mobilitätsinfo, Luisenplatz Bussteig B, 65185 Wiesbaden und in der Mobilitätsinfo, Hauptbahnhof Bussteig A, 65189 Wiesbaden erworben werden.

3.2. Die Prepaid-Bezahlkarte MVG ist eine nicht personalisierte Guthabenkarte. Die Prepaid-Bezahlkarte MVG kann als Zahlungsmittel ausschließlich in Verkehrsmitteln der MVG und der ESWE zum bargeldlosen Kauf von Fahrkarten verwendet werden

3.3. Das Aufladen, die Bezahlung, die Rückgabe der Prepaid-Bezahlkarte MVG und Guthabenerstattungen nach Rückgabe sind gebührenfrei. Die Prepaid-Bezahlkarte MVG darf von dem Karteninhaber nur ohne Gegenleistung auf jemand anderen übertragen werden  

 


4. Aufladen der Prepaid-Bezahlkarte MVG

 

4.1. Die Prepaid-Bezahlkarte MVG kann mit einem Guthaben bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 EUR aufgeladen werden. Das Guthaben wird nicht verzinst. Der Karteninhaber kann die Prepaid-Bezahlkarte MVG entweder im Verkehrscenter der MVG zu den regulären Öffnungszeiten sowie den Verkaufsstellen der ESWE zu den regulären Öffnungszeiten oder unter https://bezahlkarte.mainzer-mobilitaet.de aufladen. 

4.2. Zum Aufladen unter https://bezahlkarte.mainzer-mobilitaet.de muss der Karteninhaber in dem dafür vorgesehenen Feld die Kartennummer eingeben und den Button „Guthaben aufladen“ anklicken. Nach Wahl des Betrages muss der Karteninhaber bestätigen, dass er mit der Geltung der AGB der Prepaid-Bezahlkarte MVG einverstanden ist.

Der Karteninhaber kann folgende Zahlarten für zum Aufladen wählen:
Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard)
Abrechnung über Paypal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Karteninhabers zur Nutzung einer bestimmten Zahlart der genannten Zahlarten besteht nicht.

Ferner muss der Karteninhaber bei der Auswahl des Zahlungsmittels SEPA-Lastschriftverfahren die Kontoverbindung mit IBAN und bei Auswahl des Zahlungsmittels Kreditkartenzahlung die Kreditkartendaten angeben.


4.3. Zahlungseinzug bei SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt im Namen und in Auftrag der MVG durch First Data in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Kartenguthabens. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

4.4. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Karteninhabers (Vorname, Name und Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Karteninhaber mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die MVG Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der MVG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

Der Karteninhaber verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Feld einzutragen.

Der Karteninhaber hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Kosten (z.B. Rücklastschriftentgelt des jeweils relevanten Kreditinstituts) zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. 

Der Karteninhaber ermächtigt im Falle der Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift die MVG oder die First Data, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg v.d.H. (Gläubiger-ID DE9700100000030136) zum neuerlichen Einzug des Zahlungsbetrages zzgl. etwaiger im vorangegangenen Abschnitt genannter Kosten. Zugleich weist der Karteninhaber sein Kreditinstitut an, die auf sein Konto gezogene SEPA-Lastschrift einzulösen. 

Der Karteninhaber weist sein Kreditinstitut unwiderruflich an, im Falle der Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift der MVG oder der First Data auf Anforderung den Namen und die Anschrift des Karteninhabers zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

Der Karteninhaber wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Karteninhaber nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Karteninhaber verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Karteninhaber gegenüber seinem Kreditinstitut, der First Data und der MVG erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Karteninhaber einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Karteninhaber verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an abrechnung@mainzer-mobilitaet.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Karteninhaber erhält im Anschluss an die von ihm verwendete E-Mailadresse das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die MVG postalisch zurückschicken muss. Sofern der Karteninhaber nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.


4.5. Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
Nummer der Kreditkarte
Ablaufdatum der Kreditkarte
CVC / CVV Code der Kreditkarte

und an den Server von First Data zum Forderungseinzug übertragen.

Das System von First Data überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Karteninhaber nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Karteninhaber hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Karteninhaber eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kreditkarteninhaber ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kreditkarteninhabers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kreditkarteninhabers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kreditkarteninhabers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Karteninhaber hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kreditkarteninhaber ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. First Data ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.


4.6. Zahlung per Paypal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Nutzer mit First Data eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Der Vertrag über den Kauf einer Fahrkarte mit einem nicht-registrierten oder registrierten Nutzer kann nur dann zustande kommen, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

 


5. Guthabenabfrage

5.1. Der Karteninhaber kann sich unter https://bezahlkarte.mainzer-mobilitaet.de über die Höhe des aktuellen Kartenguthabens informieren. Hierzu ist es erforderlich, dass der Karteninhaber die Kartennummer in dem dafür vorgesehenen Feld eingibt und den Button „Guthaben abfragen“ anklickt.

5.2. Die Abfrage des Guthabens ist kostenfrei.

5.3. Der Karteninhaber erhält keine Abrechnung über die von ihm geleisteten Bezahlvorgänge mit der Prepaid-Bezahlkarte MVG.


 

6. Gültigkeit und Rückgabe Prepaid-Bezahlkarte MVG

 

6.1. Solange die MVG die Prepaid-Bezahlkarte MVG als Zahlungsmittel anbietet, ist das aufgeladene Guthaben unbegrenzt verwendbar. 

6.2. Die MVG behält sich das Recht vor, den Betrieb der Prepaid-Bezahlkarte MVG jederzeit einzustellen und die Möglichkeit der Wiederaufladung zu deaktivieren. Sollte die MVG den Betrieb der Prepaid-Bezahlkarte MVG einstellen, ist das bereits vor der Deaktivierung aufgeladene Guthaben weiterhin für Bezahlvorgänge in den öffentlichen Verkehrsmitteln der MVG innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Prepaid-Bezahlkarte MVG einsetzbar.

6.3. Der Karteninhaber kann die Prepaid-Bezahlkarte MVG jederzeit im Verkehrscenter der MVG zurückgeben. Dem Karteninhaber wird das sich auf der Karte befindliche Guthaben bis zu einem Betrag von 20,00 EUR in bar ausgezahlt. Darüberhinausgehende Beträge werden nur auf ein Bankkonto im Wege einer Banküberweisung erstattet. Hierzu muss der Karteninhaber seinen Namen, seine Anschrift und seine Bankdaten hinterlassen.

6.4. An Minderjährige erfolgt eine Auszahlung des sich auf der Karte befindlichen Guthabens nur nach zuvor erfolgter Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

 

 

7. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers


Der Karteninhaber hat die Prepaid-Bezahlkarte MVG sorgfältig aufzubewahren. Das Risiko der missbräuchlichen Verwendung oder des Verlustes trägt der Karteninhaber, es sei denn, die MVG hat die missbräuchliche Verwendung oder den Verlust zu vertreten.

 

8. Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Prepaid-Bezahlkarte MVG richtet sich nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

MVG ist verantwortliche Stelle bei Verarbeitung der beschriebenen Daten zum Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Sepa-Lastschriftverfahren (4.4) und der Banküberweisung eines Guthabens bei Rückgabe der Prepaid-Bezahlkarte (6.3).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Vertragszweck). Die Speicherdauer beträgt aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften für buchungsrelevante Daten (vergleiche § 147 Abgabenordnung, § 257 Handelsgesetzbuch) zehn Jahre.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem bestehenden Vertrag die Verarbeitung personenbezogener Daten im Übrigen ausschließlich in der Verantwortung von First Data durchgeführt wird. 

Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere auch zu Ihren Rechten als betroffene Person sind auf der Webseite www.mainzer-mobilitaet.de sowie auf der von First Data betriebenen Web-Plattform zum Prepaid-Service enthalten (https://www.telecash.de/datenschutz/).

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Nutzer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.