Kurzstreckenticket Erwachsene & KinderDie ideale Lösung für kurze Wege in Mainz
Wer für „die letzten Meter“ zu seinem Ziel in Mainz die richtige Karte benötigt, der liegt mit dem Kurzstreckenticket genau richtig. Damit bieten wir Ihnen den optimalen und günstigen Tarif für eine Einzelfahrt mit bis zu drei Haltestellen beziehungsweise maximal 1.500 Meter Streckenlänge.
- Nur für den sofortigen Fahrtantritt – Fahrschein ist beim Kauf direkt entwertet
- Einmal Umsteigen ist innerhalb der 3 Haltestellen erlaubt, es muss dabei immer das Folgefahrzeug genutzt werden
- Nicht innerhalb der RMV-Preisstufe 1 erhältlich
- Nicht von, nach oder innerhalb des RNN erhältlich
Preise des Kurzstreckentickets
Extra günstig über kurze Distanzen bis zu 1.500 Meter. Einmal umsteigen ist erlaubt.
Kurzstreckenticket (Preisstand: 1.1.2025) |
Erwachsene |
Kinder (6-14 Jahre) |
RMV-Preisstufe 13 |
2,30 € (1,70 €) * |
1,35 € |
RMV-Preisstufe 1 | nicht erhältlich |
* Preis in Klammern = Ermäßigter Preis der Fahrkarte in Kombination mit dem RMV-SparPass.
0-Euro-Samstag:
Von Samstag, 6. Juli 2024, bis einschließlich Samstag, 7. Juni 2025, ist das Bus- und Bahnfahren an jedem ersten Samstag im Monat in Mainz, Wackernheim und Zornheim kostenlos. Sie benötigen an den Aktionstagen keine Fahrkarte. Weitere Infos zum 0-Euro-Samstag
Fahrschein erhältlich:
als HandyTicket in der Mainzer Mobilität-App **
an den Automaten an unseren Haltestellen **
in unseren Straßenbahnen an den Automaten
in unseren Bussen beim Fahrpersonal
** rabattierter Fahrschein in Kombination mit dem RMV-SparPass nicht erhältlich
Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?
Bitte beachten Sie Folgendes
Auf der Zugstrecke ist das Kurzstreckenticket nur auf dem Abschnitt Mainz/Hauptbahnhof – Mainz/Römisches Theater nutzbar.
Für Fahrten innerhalb der/von Mainspitze (Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg), Hochheim, Naurod, Niedernhausen oder Walluf sowie im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund ist das Kurzstreckenticket nicht erhältlich.
Sollte die Kurzstecke aufgrund der 1.500-Meter-Begrenzung nicht gelten, ist dies an den Haltestellenschildern mit einem Hinweis vermerkt.