Schülerticket Hessen & Schülerticket Hessen WI15Denn wir können nicht nur Rheinland-Pfalz

Das Schülerticket Hessen ist unsere Jahreskarte für alle Schülerinnen und Schüler sowie Azubis, die in Hessen wohnen und/oder dort zur Schule gehen beziehungsweise ihre Ausbildung absolvieren. Mit dem Schülerticket Hessen sind Sie im ganzen Bundesland Hessen unterwegs sowie in vielen weiteren Städten, zum Beispiel in Mainz. Schüler/-innen mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden erhalten darüber hinaus eine vergünstigte Variante des Schülerticket Hessens – das Schülerticket Hessen WI15.

Preise des Schülerticket Hessens

Unsere Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler sowie Azubis, die in Hessen wohnen und/oder dort zur Schule gehen bzw. dort ihre Ausbildung absolvieren.

 

   

ganz Hessen + Mainz

(Stand zum: 1.4.2023)

Schülerticket Hessen
12x Abbuchung 31,00 €
1x Abbuchung 365,00 €

Schülerticket Hessen WI15 *

(ab sofort beantragbar, frühestmöglicher Start zum 1.8.)

12x Abbuchung

15,00 €

(10,00 €) **

 

* Schülerticket Hessen WI15 für Schüler/-innen & Azubis im Alter von 6–17 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden

** Preis in Klammern gilt für Schüler/-innen & Azubis mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden, deren Eltern Sozialleistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ beziehen.

Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen zu Schülerticket Hessen & Schülerticket Hessen WI15

  • Das Schülerticket Hessen ist die perfekte Fahrkarte, wenn der/die Nutzer/-in:

     

    • in Hessen wohnt und auch dort oder in Mainz beziehungsweise im rheinhessischen Umland zur Schule oder in die Ausbildung geht.
    • in Mainz, Wackernheim oder Zornheim wohnt und in Hessen zur Schule oder in die Ausbildung geht.

    Wenn der/die Nutzer/-in in Mainz wohnt und auch dort zur Schule geht bzw. die Ausbildung absolviert, ist die CleverCard die passende Alternative.

     

    Schülerticket Hessen WI15

    Das Schülerticket Hessen WI15 ist eine vergünstigte Variante des Schülerticket Hessen. Dieses erhält man, wenn der/die Nutzer/-in zwischen 6 und 17 Jahren alt ist und den Hauptwohnsitz in Wiesbaden hat.

  • Für alle Inhaber des Schülerticket Hessen und des Schülerticket Hessen WI15 gilt: Sie dürfen in Hessen und Mainz alle Verkehrsmittel nutzen, die dort verkehren. Ausnahmen sind EC, IC und ICE.

     

    Bitte beachten Sie zum Geltungsbereich: Für Fahrten zwischen Hessen und dem rheinhessischen Umland ist eine zusätzliche Fahrkarte für die noch fehlende Strecke zwischen Mainz und dem Ort in Rheinhessen notwendig. Wir empfehlen hier die RNN-Schülerjahreskarte.

  • Füllen Sie den Online-Bestellschein für das Schülerticket Hessen WI15 ganz einfach direkt hier auf dieser Seite online aus.
     
    Alternativ können Sie den Bestellschein in Papierform ausfüllen und bei den unten aufgeführten Stellen per Post einreichen oder persönlich abgeben. Papierantrag (0,70 MB, pdf)

    Der Bestellschein muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns vorliegen.
  • Die Laufzeit hängt von Ticket und Wohnort der Nutzerin bzw. des Nutzers ab:

     

    Schülerticket Hessen

     

    Nutzer/-in wohnt in Mainz, Wackernheim oder Zornheim

    Das Schülerticket Hessen muss jedes Jahr neu beantragt werden. Zur Beantragung benötigen wir stehts einen aktuellen Schul- bzw. Ausbildungsnachweis.

     

    Nutzer/-in wohnt in Hessen

    Bis der/die Nutzer/-in 18 Jahre alt ist, ist das Schülerticket Hessen ein Abo und verlängert sich automatisch, sofern es zwischenzeitlich nicht gekündigt wird. Zur Beantragung reicht ein Altersnachweis aus. Erst ab 18 Jahren muss das Schülerticket Hessen jährlich neu beantragt werden. Hierfür benötigen wir dann einen aktuellen Schul- bzw. Ausbildungsnachweis.

     

    Schülerticket Hessen WI15

     

    Das Schülerticket Hessen WI15 muss jedes Jahr neu beantragt werden. Zur Beantragung benötigen wir stehts einen aktuellen Berechtigungsnachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden.

  • Das Schülerticket Hessen und das Schülerticket Hessen WI15 erhalten Sie in Form eines eTicket RheinMain. Das heißt, Sie bekommen eine Chipkarte im Scheckkartenformat, auf der Ihre Fahrkarte gespeichert ist.

     

    Informationen zum Datenschutz des eTicket RheinMain finden Sie auf der RMV-Website.

  • Monatliche Abbuchung (12x)
    • Die Abbuchung erfolgt im Voraus, immer am Monatsanfang
    Jährliche Abbuchung (1x) – nur beim Schülerticket Hessen möglich
    • 2 % Skonto gegenüber dem monatlichen Abbuchungspreis
    • Die Abbuchung erfolgt im Voraus am Monatsanfang des ersten Monats, in welchem die Karte gültig ist
  • Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:

     

     

    Bei einer Kündigung innerhalb des ersten Jahres erfolgt eine Nachberechnung. Details hierzu entnehmen Sie bitte den RMV-Tarifbestimmungen.

Spezielle Fragen zum Schülerticket Hessen WI15

  • Das Schülerticket Hessen WI15 können Kinder von 6 bis 17 Jahren beantragen, wenn der Hauptwohnsitz in Wiesbaden liegt. Das Ticket wird ausschließlich von uns und von ESWE Verkehr verkauft und kostet im Monat 15 Euro bzw. 10 Euro (im Abbuchungsverfahren), statt der 31 Euro (im Abbuchungsverfahren) für das Schülerticket Hessen.

     

    Das Schülerticket Hessen WI15 ist günstiger, da es von der Landeshauptstadt Wiesbaden subventioniert wird.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 für 15 Euro (bzw. 10 Euro) im Monat gilt erstmals ab dem 1. August 2023.

    Es kann ab April vorbestellt werden. Antrag ausfüllen – am besten hier online. Wenn es so weit ist, wird der Antrag von uns oder von ESWE Verkehr bearbeitet und das Ticket rechtzeitig auf den Weg zu Ihnen verschickt.

    Damit das Schülerticket Hessen WI15 zum 1. August 2023 pünktlich da ist, muss der Antrag mit Nachweis bis zum 10. Juli bei einem der beiden Mobilitätsdienstleister eingegangen sein.

  • Bisheriges Schülerticket Hessen im Abo bei uns oder bei ESWE Verkehr

    Bitte wählen Sie im Antrag „Änderungsantrag“ aus und geben Ihre bisherige Vertragsnummer an. Dann wissen die Mobilitätsdienstleister, dass das alte Schülerticket Hessen gegen das Schülerticket Hessen WI15 getauscht werden soll.

     

    Die Chipkarte kann weiter genutzt werden. Sobald Sie eine Bestätigung für die Änderung bekommen haben, kann das neue Ticket auf die Chipkarte aufgespielt werden. Dazu legen Sie einfach die Chipkarte am Fahrscheinautomaten auf das Feld mit dem eTicket-Zeichen (blau) und die Daten werden auf der Chipkarte aktualisiert. Alternativ können Sie dazu auch in die Servicestellen Ihres Mobilitätsdienstleisters gehen.

     

    Bisheriges Schülerticket Hessen im Abo bei einem anderen Verkehrsunternehmen

    Da nur wir und ESWE Verkehr das Schülerticket Hessen WI15 anbieten können, müssen Sie bei Ihrem bisherigen Vertragspartner eigenständig bis zum 10. des Vormonats kündigen. Zeitgleich können Sie bei uns oder ESWE Verkehr das neue Schülerticket Hessen WI15 bestellen.

     

    Bisheriges Schülerticket Hessen in bar gekauft

    Wenn Sie das Schülerticket Hessen bar gekauft haben, kommen Sie persönlich zum ausgebenden Verkehrsunternehmen. Dort können Sie das bestehende Schülerticket Hessen zurückgeben. Das neue Schülerticket Hessen WI15 können Sie bei uns oder bei ESWE Verkehr bestellen.

  • Wie unter der Frage "Was mache ich mit meinem bestehenden Schülerticket Hessen?" bitte einen Änderungsantrag stellen. Sie bekommen später wieder ein Schreiben vom Schulamt, mit dem bis zu 180 € im Jahr erstattet werden.
  • Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 € im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 € im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Wenn Ihr Kind im Sommer 6 Jahre alt wird, bekommen Sie den Brief schon im Frühjahr. Damit können Sie bereits das Schülerticket Hessen WI15 für Ihr Kind vorbestellen.

  • Falls Sie kein Schreiben vom Wiesbadener Dezernat für Bauen und Verkehr erhalten haben, können Sie auch eine Meldebescheinigung zum Nachweis einreichen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.

     

    Falls Sie nur das Schreiben zum Schülerticket Hessen WI15 für 10 € erhalten haben, reichen Sie diesen Brief als Nachweis mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein ein.

     

    Am einfachsten bestellen Sie direkt hier online.

  • Der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 wird monatlich per Lastschrift abgebucht, hierzu wird eine Kontoverbindung gebraucht.

    Das Schülerticket Hessen WI15 kann nicht anonym im Barverkauf erworben werden. Damit die Mobilitätsdienstleister den Subventionierungsbetrag mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abrechnen können, ist ein personalisierter Nachweis notwendig. Dieser wird archiviert. Das geht nur, wenn der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 monatlich abgebucht werden kann.

  • Wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird, kann die Landeshauptstadt Wiesbaden die Subventionierung nicht mehr leisten. Die Mobilitätsdienstleister werden Sie mit einem Brief vor dem 18. Geburtstag über andere Fahrscheinangebote informieren.

    Mit dem 18. Geburtstag endet die Berechtigung für die Nutzung des Schülerticket Hessen WI15. Wie bisher beim Schülerticket Hessen gilt auch hier, dass bis zum laufenden Vertragsende mit dem Schülerticket Hessen WI15 weiterhin gefahren werden kann.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 endet nach einer Laufzeit von 12 Monaten. Bitte reichen Sie rechtzeitig – bis zum 10. des Vormonats, bevor das Ticket endet – den aktuellen Brief der Landeshauptstadt Wiesbaden ein. Ihr Mobilitätsdienstleister wird Sie mit einem Schreiben erinnern.

    Eine Meldebestätigung können Sie ebenfalls als Nachweis einreichen. Der Nachweis muss dabei noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Ihr Kontakt zu uns

Unser Team der Mobilitäts-Beratung steht Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite:

 

RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz
24-Stunden-Telefon: 06131 – 12 77 77